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Tarifverträge, Entgelttabellen, Tarifverträge: #staatklar liefert den Überblick. Foto: Popescu Gelu Sorin/Colourbox
Kurz erklärt TVöD, TV-L, TV-H: Was Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wissen müssen
Was bringen Tarifverträge? Welche Entgelttabellen gibt es für den öffentlichen Dienst? Wie funktionieren Tarifverhandlungen? #staatklar liefert Antworten.
Auf einen Blick:
4. Wie ist eine Entgelttabelle aufgebaut?
5. Wie funktioniert eine Tarifverhandlung?
6. Was sind mögliche Ergebnisse einer Tarifeinigung?
Die Teamleiterin in der Sozialbehörde. Der Koch in der Kantine der Bundespolizei. Die Erzieherin in der Kindertagesstätte. Die Sozialarbeiterin in der Jugendwerkstatt. Der Forstwirt im brandenburgischen Wald. Die Pflegerin im Maßregelvollzug. Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen.
Trotz unterschiedlicher Berufe haben alle etwas gemeinsam: Sie sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Ihr Arbeitgeber ist eine sogenannte Körperschaft öffentlichen Rechts – also etwa der Bund, ein Bundesland, eine Stadt oder Kommune.
Und alle arbeiten in der Daseinsvorsorge. Dieser Begriff bezeichnet die staatliche Aufgabe, für alle Dienstleistungen und Güter zu sorgen, die für ein menschliches Dasein erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Straßen, Schulen und Krankenhäuser, außerdem die Wasserversorgung, Leistungsverwaltung und noch vieles mehr.
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von Tarifverträgen, die Klarheit und Sicherheit schaffen. Die Bezahlung ist rechtsverbindlich geregelt. Das gilt auch für die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, deren Ausgang oft von Sympathie und individuellem Geschick abhängt, entfallen. Darum kümmern sich die Gewerkschaften, die regelmäßig Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebenden führen, um die Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Nicht zuletzt profitieren Tarifbeschäftigte – abhängig vom Tarifvertrag – von zahlreichen Sonderregelungen: beispielsweise von einer Übernahmegarantie nach der Ausbildung oder der Option, die Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
Welcher Tarifvertrag für wen gilt, richtet sich nach dem Arbeitgeber: Zentral sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H).
Wer neu in den öffentlichen Dienst startet, sieht sich oft mit vielen unbekannten Abläufen und Fremdwörtern konfrontiert. #staatklar beantwortet die wichtigsten Fragen.
1. Was ist der TvöD?
Hinter dem Kürzel TVöD verbirgt sich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er gilt für die meisten Beschäftigten, die beim Bund oder bei einer Kommune angestellt sind.
Formal handelt es sich beim TVöD genau genommen um zwei eigenständige Tarifverträge: den TVöD für die Beschäftigten des Bundes (TVöD Bund) und den TVöD für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA).
Mehr entdecken: TVöD – was steht drin?
Beide Tarifverträge ähneln sich stark. Sie umfassen einen Allgemeinen Teil, der die Arbeitsbedingungen für den öffentlichen Dienst regelt, unter anderem Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub. In den Besonderen Teilen stehen nähere Bestimmungen, die für die folgenden Sparten von Bedeutung sind: Entsorgungsbetriebe, Flughäfen, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen sowie die Verwaltung.
Wer wie viel Geld bekommt, geht aus den Entgelttabellen hervor. Es gibt:
- eine allgemeine Entgelttabelle
- eine für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Tabelle)
- eine für die Beschäftigten in der Pflege (P-Tabelle)
Auch Auszubildende, Dualstudierende und Praktikant*innen des Bundes und der Kommunen profitieren von Tarifverträgen mit jeweils eigenen Entgelttabellen. Das sind:
- der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG (TVAöD BBiG, Berufsbildungsgesetz)
- der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
- der Tarifvertrag für Studierende (TVSöD)
- der Tarifvertrag für dualstudierende Hebammen im Kommunalen (TVHöD)
- der Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD)
Es gibt noch weitere Tarifverträge, die Beschäftigte des Bundes und der Kommunen betreffen können, sie orientieren sich am TVöD. Das sind unter anderem:
- Tarifverträge für den Nahverkehr (TV-N)
- der Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V)
- die jeweiligen Tarifverträge für die Beschäftigten der Autobahn GmbH, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung
2. Was ist der TV-L?
Für viele Beschäftigte, die bei einem Bundesland – außer Hessen – angestellt sind, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Der TV-L umfasst, ähnlich wie der TVöD, einen Allgemeinen Teil und einen B-Teil, der Sonderregelungen für verschiedene Berufssparten enthält, unter anderem für Beschäftigte an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kliniken und tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Zum TV-L gehören:
- eine allgemeine Entgelttabelle
- eine für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle)
- eine für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle)
- eine für Ärzt*innen
Auszubildende, Dualstudierende und Praktikant*innen der Länder haben ebenfalls Tarifverträge. Das sind:
- der Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder (TVA-L BBiG)
- der Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege)
- der Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit)
- der Tarifvertrag für die Dualstudierenden der Länder (TVdS-L)
- der Tarifvertrag für Auszubildende in der Forstwirtschaft der Länder (TVA-L-Forst)
- der Tarifvertrag für Praktikant*innen (TV-Prakt-L)
Weiterhin gibt es eigene Tarifverträge für die Personenkraftfahrer*innen (TV Pkw-Fahrer) und die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) der Länder.
3. Was ist der TV-H?
Der TV-H ist der Tarifvertrag für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, welche bei den Tarifverhandlungen über den TV-L die Arbeitgeberseite, also die Bundesländer, vertritt. Seitdem verhandelt Hessen eigenständig mit den Gewerkschaften.
Der TV-H gliedert sich – wie auch der TVöD und TV-L – in einen Allgemeinen Teil und den B-Teil mit Sonderregelungen für bestimmte Sparten.
Es gibt ebenfalls mehrere Entgelttabellen, unter anderem:
- die allgemeine
- eine für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle)
- eine für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle)
Auszubildende profitieren von einem allgemeinen Tarifvertrag (TVA-H BBiG), für die Pflege gibt es einen eigenständigen (TVA-H Pflege). Ein Tarifvertrag für Dualstudierende gibt es in Hessen nicht.
4. Wie ist eine Entgelttabelle aufgebaut?
In den Entgelttabellen, deren Aufbau sich grundsätzlich ähnelt, lassen sich die monatlichen Brutto-Entgelte nachschauen. Prinzipiell gilt:
- Links stehen die Entgeltgruppen. Sie sind je nach Tarifvertrag und Entgelttabelle unterschiedlich benannt – in der allgemeinen Tabelle TV-L etwa ist von „EG13“ die Rede, in der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst von „S 13“. Auch die Anzahl der Entgeltgruppen kann sich unterscheiden. Faustregel: je höher die Zahl, desto höher die Entgeltgruppe. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel: In der Entgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit ist es umgekehrt. Hinzu kommt, dass die Entgeltgruppen in diesem Fall Tätigkeitsebenen (TE) heißen. Die niedrigste ist die TE VIII, die höchste die TE I.
- Jede Entgeltgruppe hat mehrere Entgeltstufen. Die Beschäftigten steigen mit zunehmender Berufserfahrung auf und bekommen ein höheres Entgelt.
Wer sein Entgelt nachschaut, stolpert möglicherweise über folgende Besonderheiten:
- Bei manchen Entgeltgruppen steht ein „Ü“. Hinter diesem Kürzel „Überleitung“. Ein Beispiel: Im TVöD gibt es die Entgeltgruppen 15 und 15Ü. Das Phänomen ist die Folge einer Systemumstellung, die im Jahr 2005 erfolgte. Zuvor hatten Beschäftigte in der alten Lohngruppe mehr Geld, als in der neuen Entgeltgruppe 15 vorgesehen war. Um bestehende Entgelte nicht zu kürzen, verständigten sich die Verantwortlichen darauf, die Entgeltgruppe 15Ü einzuführen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Entgeltgruppe 2Ü im TVöD. Für alle, die neu im öffentlichen Dienst starten, sind die Ü-Entgeltgruppen nicht von Bedeutung, da in ihrem Fall keine Eingruppierung in diese Entgeltgruppen erfolgt.
- Manche Entgeltgruppen gliedern sich weiter nach Buchstaben auf. Beispielsweise unterscheidet der TV-L zwischen den Entgeltgruppen 9a und 9b. Auch das hängt mit einer Systemumstellung zusammen: Die Einführung des TV-L erfolgte 2006. Mit ihm kamen die (inoffiziell) sogenannte „kleine EG 9“ und „große EG 9“, die für bestimmte Beschäftigtengruppen unterschiedliche Stufenanzahlen und Stufenlaufzeiten vorsahen. Dies beruhte auf der zuvor vorgenommenen Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte. Einige Jahre später schafften die Verantwortlichen die unterschiedlichen Stufenanzahlen und Stufenlaufzeiten ab und etablierten die EG 9a und 9b. Ähnliche Hintergründe liegen auch bei anderen Entgeltgruppen vor, in denen es eine a-, b- und möglicherweise auch eine c-Gruppe gibt.
- Manche Entgeltstufen gliedern sich weiter nach Buchstaben auf. Etwa im TV-H, dort gibt es die Entgeltstufen 1a und 1b. Hintergrund sind Laufzeiten innerhalb der Entgeltstufe, in diesem Fall betragen sie jeweils sechs Monate. Heißt: Bereits nach einem halben Jahr bekommen Tarifbeschäftigte in Hessen mehr Geld, wenn sie in die Stufe 1b aufsteigen.
Achtung: Entgelte können innerhalb der Laufzeit mehrmals steigen und Entgelttabellen möglicherweise nur für wenige Monate gültig sein. Deshalb ist es wichtig, immer genau auf die Gültigkeit zu schauen!
Mehr entdecken: Die aktuellen Entgelttabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.
5. Wie funktioniert eine Tarifverhandlung?
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“ – so steht es in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes.
In Deutschland besteht Koalitionsfreiheit. Alle haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Diese können den Zweck verfolgen, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, so das Grundgesetz.
Manche Vereinigungen vertreten die Interessen der Arbeitgebenden. Das sind die Arbeitgeberverbände. Ihnen gegenüber stehen die Gewerkschaften, die sich für die Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen. Beide Seiten können in Deutschland frei über Arbeitsbedingungen und Entgelte verhandeln, ohne dass der Staat sich einmischt. Das nennt man Tarifautonomie.
Wer konkret an einer Tarifverhandlung beteiligt ist, hängt vom Einzelfall ab. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vertritt unter anderem der dbb beamtenbund und tarifunion als Gewerkschaft die Arbeitnehmenden. Für die Arbeitgebenden verhandeln – wenn es um die TVöD geht – das Bundesinnenministerium und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Im Fall des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vertritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitgeberseite. Und im Fall des TV-H das hessische Innenministerium.
Mehr entdecken: Im Dienst beleidigt – was Betroffene wissen müssen
Alle, die unmittelbar an Tarifverhandlungen beteiligt sind, sind Tarifparteien. Jede Tarifpartei stellt Verhandlungsführer*innen.
Eine Tarifrunde folgt, wenn man so will, immer einer ähnlichen Choreografie. Der Begriff bezeichnet die Gesamtheit der folgenden Schritte:
- Den Anfang machen die Gewerkschaften mit dem Forderungsbeschluss und der Forderungsverkündung – in der Regel, bevor der aktuelle Tarifvertrag ausläuft.
- Sobald die Forderungen stehen, beginnen die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag. Die Termine für die Verhandlungsrunden können die Tarifparteien im Voraus abstimmen. Das ist kein Muss, aber bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst üblich. Wenn erforderlich, lassen sich kurzfristig weitere Termine ergänzen. Weiterhin ist es möglich, vorab eine Schlichtungsvereinbarung zu treffen, was bei Bedarf auch nachträglich erfolgen kann. Dann würde im Konfliktfall eine paritätisch besetzte Kommission vermitteln, die ein unparteiischer Vorsitz leitet.
- Mit der Laufzeit endet die Friedenspflicht. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisieren die Gewerkschaften Aktionen, Demonstrationen und gegebenenfalls Warnstreiks. Zeichnet sich ab, dass die Arbeitgebenden die Forderungen nicht erfüllen wollen, können unbefristete Streiks folgen. Ob sie bereit sind, in einen unbefristeten Streik zu gehen, darüber entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in der sogenannten Urabstimmung. Erfolgreich ist die Abstimmung, wenn sich 75 Prozent der Stimmberechtigten, die ihre Stimme abgegeben haben, dafür aussprechen. Wer streikt, erhält von der Gewerkschaft ein Streikgeld, das den Verdienstausfall zum Teil kompensiert.
- Sind die Verhandlungen erfolgreich, steht eine Tarifeinigung. Diese halten die Tarifparteien in der Regel schriftlich fest. Der neue Tarifvertrag wird in der sogenannten Redaktion ausformuliert, was einige Monate dauern kann. Die Einigung ist erst rechtsverbindlich, wenn der Tarifvertrag vorliegt. Die Laufzeit gilt immer rückwirkend zu dem Datum, an dem der vorherige Tarifvertrag ausgelaufen ist.
6. Was sind mögliche Ergebnisse einer Tarifeinigung?
Tarifeinigungen stecken voller Fachbegriffe. Hier einige gängige, einfach erklärt:
- Eine lineare Erhöhung ist eine prozentuale Erhöhung des Entgelts, deren Umsetzung in der Regel gestaffelt erfolgt. Die Zeitpunkte der Erhöhungen sind genau festgelegt.
- Ein Sockelbetrag bewirkt, dass niedrige Entgeltgruppen stärker profitieren. Statt einer prozentualen Erhöhung oder zusätzlich vereinbaren die Tarifparteien einen bestimmten Betrag, um den das Entgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird.
- Mindestbeträge sind eine weitere Option, um für niedrige Entgeltgruppen bessere Abschlüsse zu erreichen. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen nicht unbedingt spürbar mehr Geld. Ein vereinbarter Mindestbetrag hat Priorität gegenüber einer vereinbarten linearen Erhöhung.
- Mit Leermonaten ist der Zeitraum gemeint, in dem keine Entgelterhöhung erfolgt, obwohl der Tarifvertrag bereits ausgelaufen ist. Um Kosten zu sparen, hat die Arbeitgeberseite großes Interesse daran, dass zwischen dem Auslaufen des Tarifvertrags und der ersten anteiligen Entgelterhöhung möglichst viel Zeit verstreicht.
- Der Inflationsausgleich ist ein Novum der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2023. Die Gewerkschaften haben ihn nicht explizit gefordert, weil er nicht tabellenwirksam ist, wollten das Angebot allerdings nicht ausschlagen. Keine Frage, der Inflationsausgleich ist attraktiv. Denn es gilt: Brutto ist gleich netto, entsprechend sind keine Sozialabgaben fällig. Langfristig profitieren Arbeitnehmende jedoch mehr von tabellenwirksamen Entgelterhöhungen.
- Die Tarifparteien vereinbaren eine Laufzeit – einen Zeitraum, in dem der Vertrag gültig und nicht kündbar ist. Während der Laufzeit besteht Friedenspflicht, Streiks sind nicht erlaubt.
- Gegenstand der Tarifverhandlungen sind oft auch Regeln für die Übernahme von Auszubildenden, Prämien und Zulagen, die bestimmte Sparten im öffentlichen Dienst betreffen.
- Zulagen können dynamisch sein. Das bedeutet: Die Zulage ist an die lineare Entwicklung der Tabellenentgelte gekoppelt. Wenn die Entgelte steigen, steigen folglich auch die Zulagen.