• Grafik zum Thema "was bedeutet Tarifautonomie": Zu sehen sind zwei Figuren, die am Tisch mit Laptops sitzen und die Fäuste gegeneinander stoßen. Der Stil ist abstrakt.
    In Deutschland gilt Tarifautonomie: Der Staat darf nicht in Tarifverhandlungen eingreifen. Foto: Colourbox/wer

Kurz erklärt Was bedeutet Tarifautonomie?

Ohne Tarifautonomie keine freien Tarifverhandlungen – #staatklar erklärt, was hinter dem Begriff steckt.

Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien – also Gewerkschaften und Arbeitgebende – frei über Arbeitsbedingungen und Entgelte verhandeln können, ohne dass der Staat sich einmischt. Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz verankert:

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Art. 9 Abs. 3 GG

Für wen gilt die Tarifautonomie?

In Deutschland haben alle das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden (Art. 9 Abs. 1 GG). Das nennt man Koalitionsfreiheit

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind – im rechtlichen Sinne – Vereine. Sie nehmen die Interessen der Arbeitnehmenden beziehungsweise Arbeitgebenden wahr und sind damit Akteure, für die Tarifautonomie gilt. Als Tarifparteien können sie unabhängig über Arbeitsbedingungen und Entgelte verhandeln.

Gilt die Tarifautonomie auch für den Staat?

Die Tarifautonomie stellt sicher, dass sich der Staat nicht in Tarifverhandlungen einmischt – allerdings ist der Staat auch Arbeitgeber. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gelten auch für ihn, konkret: für den Bund, die Länder, die Kommunen.

Mehr entdecken: Ablauf einer Tarifverhandlung – alle Schritte bis zum Abschluss

Kommunen und Länder sind in jeweils eigenen Arbeitgeberverbänden organisiert. Bei den Tarifverhandlungen über den TVöD vertritt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Interessen der Kommunen. Und bei den Verhandlungen über den TV-L tritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als Tarifpartei in Erscheinung. Das Land Hessen ist aus der TdL ausgetreten und verhandelt mit den Gewerkschaften einen eigenständigen Tarifvertrag, den TV-H.

Redaktion: cdi