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Du bist neu im öffentlichen Dienst und siehst dich mit vielen unbekannten Abläufen und Fremdwörtern konfrontiert? Im FAQ für Beamtinnen und Beamte findest du Antworten. Foto: Colourbox/wer
Kurz erklärt FAQ für junge Beamtinnen und Beamte
Was ist das Beamtenverhältnis? Wie wird man verbeamtet? Und was steht alles in einer Besoldungstabelle? #staatklar liefert Antworten.
Auszubildende schließen mit einem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag und bekommen für ihre Arbeit ein Entgelt.
Für alle, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen, lautet der Satz anders: Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine Ernennungsurkunde von ihrem Dienstherrn und bekommen für ihren Dienst sogenannte Anwärterbezüge.
Dieses Beispiel verdeutlicht bereits einige Besonderheiten des Beamtenverhältnisses: Beamt*innen haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Sie schließen keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag, sondern werden ernannt. Die Auszubildenden heißen nicht Auszubildende, sondern Anwärterinnen und Anwärter, die einen Vorbereitungsdienst absolvieren. In dieser Zeit erhalten sie Anwärterbezüge. Und wer nach dem Vorbereitungsdienst übernommen wird, bekommt eine Besoldung.
Wo sind Beamtinnen und Beamte beschäftigt?
Vieles heißt anders, weil es sich beim Beamtenverhältnis nicht um ein klassisches, privatrechtliches Arbeitsverhältnis handelt, sondern um ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Ihren Dienst verrichten Beamtinnen und Beamte bei der Polizei, Feuerwehr, beim Zoll und in der Rechtspflege, außerdem in der Verwaltung, beim Finanzamt oder als Lehrkräfte in Schulen oder Universitäten.
Du bist neu im öffentlichen Dienst und siehst dich mit vielen unbekannten Abläufen und Fremdwörtern konfrontiert? In den Dossiers von #staatklar findest du Antworten.