• Foto zum Thema "Basics zum TV-L": Zu sehen ist eine Figur, die vor einer Tafel mit der Aufschrift TV-L steht.
    Der TV-L setzt Standards. Foto: Colourbox/wer

Kurz erklärt Basics zum TV-L – Tarifvertrag für die Länder

Der TV-L schafft verbindliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Länder. Ein Überblick.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen der Länder – kurz: TV-L – gliedert sich in einen Allgemeinen Teil und einen B-Teil

Der Allgemeine Teil enthält unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt und Urlaubsansprüchen. Der B-Teil beinhaltet Sonderreglungen für bestimmte Sparten innerhalb des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, Beschäftigte an Hochschulen, in Universitätskliniken oder im Kampfmittelbeseitigungsdienst.

Wichtig: Der TV-L gilt nicht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen.

Welche Entgelttabellen gehören zum TV-L?

Der TV-L umfasst eine allgemeine Entgelttabelle, außerdem Entgelttabellen für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle).

Seit wann gibt es den TV-L?

Der TV-L ist am 1. November 2006 in Kraft getreten.

Er ist ein Nachfolgevertrag des Bundesangestelltentarifvertrags für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT / BAT-O) und des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb / MTArb-O).

Welche Tarifverträge gibt es noch für die Beschäftigten der Länder?

Folgende Tarifverträge gelten als eigenständige Tarifverträge, orientieren sich allerdings inhaltlich am TV-L:

  • TV-Ärzte (Universitätskliniken)
  • TV-L Forst
  • Pkw-Fahrer-TV-L
  • TV-Fleischuntersuchung-Länder

Wer verhandelt den TV-L?

Verhandlungspartner der Gewerkschaften – dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Den TV-Ärzte verhandelt der Marburger Bund mit der TdL.

Gilt der TV-L auch für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen?

Nein. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen bei den Ländern gelten nachfolgende Tarifverträge mit jeweils eigenen Entgelttabellen. Diese werden zeitgleich mit dem TV-L verhandelt.

  • TVA-L BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
  • TVA-L Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TVA-L Gesundheit (Auszubildende in Gesundheitsberufen)
  • TVdS-L (Dualstudierende)
  • TV Prakt-L (Praktikant*innen)

Für Auszubildende in der Forstwirtschaft gilt der TVA-L Forst. Dieser wird zeitgleich mit dem TV-L Forst verhandelt.

Warum gilt der TV-L nicht für Hessen?

Hessen ist 2004 auf der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, weil die damalige hessische Landesregierung den Kurs der anderen Bundesländer nicht mittragen und günstigere Abschlüsse erreichen wollte. Letzteres konnten die Gewerkschaften verhindern.

Als in den anderen Bundesländern am 1. November 2006 die Umstellung auf den TV-L erfolgte, behielt Hessen die bestehenden Verträge bei – den Bundesangestelltentarifvertrag für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb).

Am 1. Januar 2010 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) in Kraft.

Redaktion: cdi