• Foto zum Thema "Betriebsratswahl einfach erklärt": Zu sehen sind drei Figuren, die ihre Stimme abgeben. In ihrer Mitte steht die Wahlurne.
    Wählen dürfen alle Beschäftigten ab 16 Jahren – egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder in der Ausbildung. Foto: Colourbox/wer

Mitbestimmung im Betrieb Betriebsratswahl einfach erklärt – deine Stimme zählt!

Mitreden statt zuschauen: Erfahre, welche Aufgaben ein Betriebsrat hat, wann gewählt wird und wie du selbst Einfluss nehmen kannst. Du kannst mehr verändern, als du vielleicht denkst.

Auf einen Blick:

Wie funktionieren Betriebsratswahlen?

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Wie können sich junge Beschäftigte einbringen?

Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und vertritt deren Interessen bei der Geschäftsführung. In den privatisieren Bereichen der Daseinsvorsorge gibt es zum Beispiel bei der Bahn, der Post und im Luftverkehr Betriebsräte.

Voraussetzung dafür, dass es einen Betriebsrat geben kann, sind mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte. Mindestens drei von ihnen müssen die Voraussetzungen erfüllen, um selbst zu kandidieren. Dann kann eine Betriebsratswahl stattfinden.

Wie funktionieren Betriebsratswahlen?

Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Der Wahlzeitraum liegt in der Regel zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. 

Aktives und passives Wahlrecht. Wählen dürfen alle Beschäftigten ab 16 Jahren – egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder in der Ausbildung. Leiharbeiter*innen dürfen wählen, wenn sie mindestens drei Monate im entleihenden Betrieb beschäftigt sind. Wer selbst kandidieren möchte, muss dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören und mindestens 18 Jahre alt sein. Leitende Angestellte und Gesellschafter sind ausgeschlossen, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Ablauf der Wahl. Ohne Organisation keine Wahl – darum kümmert sich der Wahlvorstand, den der amtierende Betriebsrat bestimmt. Der Wahlvorstand gibt die Kandidierenden bekannt, prüft die Wählerlisten und informiert, wann und wo die Wahl stattfindet. Er sorgt insgesamt dafür, dass alles fair abläuft. Gibt es noch keinen amtierenden Betriebsrat, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmende oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einladen, um dort einen Wahlvorstand zu wählen.

Nach der Wahl. In der konstituierenden Sitzung wählt der neue Betriebsrat aus seiner Mitte einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Der oder die Vorsitzende vertritt den Betriebsrat nach außen, nimmt Erklärungen entgegen und lädt zu den Sitzungen ein.

Vorzeitige Neuwahlen. Ein Beispiel: Die Zahl der Beschäftigten im Betrieb verändert sich innerhalb von zwei Jahren um mindestens 50 Personen. Außerdem müssen Neuwahlen erfolgen, wenn Betriebsratsmitglieder zurücktreten und es nicht mehr ausreichend Nachrücker*innen gibt. In manchen Fällen kann auch eine erfolgreiche Wahlanfechtung eine Neuwahl begründen.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat steht im engen Austausch mit der Geschäftsführung. Er verhandelt Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel für bessere Arbeitsbedingungen. Außerdem ist er Ansprechpartner, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt – von Konflikten im Team bis zu umstrittenen Entscheidungen der Geschäftsführung.

Welche Rechte der Betriebsrat hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Besonders wichtig ist § 87. Dort stehen die Mitbestimmungsrechte. In diesen Bereichen darf der Betriebsrat mitreden – und oft sogar mitentscheiden:

Arbeitszeit. Der Betriebsrat redet mit, wenn es um Beginn und Ende der Arbeitszeit geht, um Pausen, Schichtpläne oder die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Auch bei der Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit spielt er eine zentrale Rolle.

Arbeitsschutz. Hier geht es um deine Gesundheit. Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Betrieb Maßnahmen ergreift, die Arbeitsunfälle und Krankheiten verhindern. Das betrifft zum Beispiel ergonomische Arbeitsplätze, Sicherheitsvorschriften oder den Umgang mit Stress und Belastung.

Bezahlung. Wenn kein Tarifvertrag gilt, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsführung Entgelttabellen aufstellen. Er verhandelt Regelungen zu Zuschlägen, etwa für besondere Funktionen oder für Vertretungen, bei denen Beschäftigte für abwesende Kolleg*innen einspringen.

Mobiles Arbeiten. Auch beim Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten mischt der Betriebsrat mit. Er verhandelt zum Beispiel, wie viele Tage in Präsens gearbeitet werden soll oder welche Regeln für das Arbeiten von zu Hause aus gelten.

Personalentscheidungen. Der Betriebsrat wirkt bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mit. Er prüft, ob alles fair abläuft und ob gesetzliche Regeln eingehalten werden. Er kann Einwände erheben, wenn eine Kündigung sozial ungerechtfertigt wirkt, und achtet auf Gleichbehandlung im Betrieb.

Sicherstellung. Der Betriebsrat stellt sicher und überwacht, dass zugunsten der Arbeitnehmenden geltende Gesetze und Vereinbarungen eingehalten werden.

Urlaubsplanung. Wenn sich Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung nicht einigen, vermittelt der Betriebsrat. Ziel ist eine für beide Seiten tragbare Lösung.

Überwachung. Möchte die Geschäftsführung Technik einführen, mit der sie das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen kann, braucht sie die Zustimmung des Betriebsrats. Das schützt die Privatsphäre der Beschäftigten.

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Wie können sich junge Beschäftigte einbringen?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du selbst für den Betriebsrat kandidieren. Dafür musst du mindestens ein halbes Jahr im Betrieb beschäftigt und mindestens 18 Jahre alt sein. Nutze deine Chance – denn gerade junge Stimmen bringen frische Perspektiven in den Betrieb ein.

Eine Alternative ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Sie ist die offizielle Interessenvertretung für Auszubildende und junge Beschäftigte im Betrieb. Die JAV hat klar definierte Rechte, genießt besonderen Schutz und spielt eine wichtige Rolle bei Fragen rund um Ausbildung, Übernahme und Mitbestimmung. Ein Einstieg, der sich lohnt – auch für deine Zukunft im Betrieb.

Redaktion: cdi