• Foto zum Thema "Tarifverträge im öffentlichen Dienst": Zu sehen ist eine Figur, die ratlos dreinschaut. Über ihr schwirren die Kürzel von Tarifverträgen herum.
    Stiften mitunter Verwirrung: die Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Foto: Colourbox/wer

Kurz erklärt Tarifverträge im öffentlichen Dienst – welche gibt es?

Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst sind für Berufseinsteiger*innen mitunter schwierig zu erfassen. Hier findest du die wichtigsten im Überblick.

Welcher Tarifvertrag gilt für mich? In welcher Tabelle steht mein Entgelt? Und wo finde ich Informationen über die Arbeitsbedingungen? Diese Fragen stellen sich wahrscheinlich alle, die als Tarifbeschäftigte in den öffentlichen Dienst starten.

Zentral für den öffentlichen Dienst sind die Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund), der Kommunen (TVöD VKA), der Länder (TV-L) und für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen (TV-H). Maßgeblich dafür, welcher Tarifvertrag für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer gilt, ist zunächst also, für welche Gebietskörperschaft er oder sie arbeitet – für den Bund, eine Kommune oder ein Bundesland. Wer das Entgelt nachschauen möchte, findet dieses in der Entgelttabelle, die zum jeweiligen Tarifvertrag gehört. Grundsätzlich gibt es immer eine allgemeine Tabelle.

Darüber hinaus kann auch die Sparte eine Rolle spielen – denn für manche Sparten im öffentlichen Dienst gibt es gesonderte Tarifverträge. Diese können eigene Entgelttabellen beinhalten. Das gilt zum Beispiel für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).

Mehr entdecken: Entgelttabellen im öffentlichen Dienst – so liest du sie richtig

Wo sind die Arbeitsbedingungen geregelt?

Die Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H sind ähnlich aufgebaut: Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil (AT) und Besonderen Teilen (BT), die formal als eigenständige Tarifverträge gelten; der TV-L und TV-H bestehen ebenfalls aus einem Allgemeinen Teil und jeweils einem B-Teil. Dabei steht das „B“ nicht für „Besonderer Teil“ – es markiert lediglich die Abfolge.

Arbeitszeit, Urlaub, die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe und die Höhe der Jahressonderzahlung – all das regelt der Allgemeine Teil. Dort finden sich auch Regelungen zur Probezeit, Befristung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses, außerdem zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betrieblichen Altersversorgung, zu Zuschlägen und vielem mehr. 

Die Besonderen Teile – beziehungsweise B-Teile – umfassen (Sonder-)Regelungen für bestimmte Sparten des öffentlichen Dienstes. Im Fall des TVöD zum Beispiel für die Beschäftigten in der Verwaltung oder in den Krankenhäusern, im Fall des TV-L und TV-H unter anderem für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Beschäftigte im Justizvollzug.

Unabhängig vom TVöD, TV-L und TV-H gibt es noch weitere Tarifverträge im öffentlichen Dienst für bestimmte Sparten, zum Beispiel für die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes oder für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen Bereich. In diesen Tarifverträgen sind die Arbeitsbedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen geregelt.

Nachfolgend findest du zentrale Tarifverträge im öffentlichen Dienst im Überblick, sortiert nach Bund, Ländern und Kommunen.

Tarifverträge im öffentlichen Dienst: Bund

Allgemein:

Sparten:

  • TVöD BT-V (Besonderer Teil Verwaltung)
  • TV-Autobahn (Autobahn GmbH)
  • TV-BA (Bundesagentur für Arbeit)
  • TV DRV-Bund (Deutsche Rentenversicherung)

Für Nachwuchskräfte:

  • TVAöD (Auszubildende)
    • Besonderer Teil: TVAöD-BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
    • Besonderer Teil: TVAöD-Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TVSöD (Studierende)
  • TVPöD (Praktikant*innen)

Tarifverträge im öffentlichen Dienst: Länder

Allgemein:

  • TV-L (Länder, außer Hessen)

Sparten (außer Hessen):

  • TV-Ärzte (Universitätskliniken)
  • TV-L (Forst)
  • Pkw-Fahrer-TV-L
  • TV-Fleischuntersuchung-Länder

Für Nachwuchskräfte (außer Hessen):

  • TVA-L BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
  • TVA-L Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TVA-L Gesundheit (Auszubildende in Gesundheitsberufen)
  • TVA-L Forst (Auszubildende in der Forstwirtschaft)
  • TVdS-L (Dualstudierende)
  • TV Prakt-L (Praktikant*innen)

Hessen:

  • TV-H
  • PKW-Fahrer-TV-H
  • TVA-H BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
  • TVA-H Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TV Prakt-H (Praktikant*innen)

Einen Tarifvertrag für Studierende gibt es in Hessen nicht. Das Land bietet duale Studiengänge an, die mit einer Verbeamtung einhergehen. Entsprechend gelten die beamtenrechtlichen Regelungen für Arbeitsbedingungen und Bezahlung.

Tarifverträge im öffentlichen Dienst: Kommunen

Allgemein:

Sparten:

  • TVöD BT-B (Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
  • TVöD BT-E (Besonderer Teil Entsorgung)
  • TVöD BT-F (Besonderer Teil Flughäfen)
  • TVöD BT-K (Besonderer Teil Krankenhäuser)
  • TVöD BT-S (Besonderer Teil Sparkassen)
  • TVöD BT-V (Besonderer Teil Verwaltung)
  • TV-Ärzte (VKA)
  • TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe)
  • TV-N (Tarifvertrag Nahverkehr) – Hinweis: Es gibt keinen einheitlichen TV-N, sondern unterschiedliche landesbezirkliche Regelungen in den Bundesländern.

Für Nachwuchskräfte:

  • TVAöD (Auszubildende)
    • Besonderer Teil: TVAöD-BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
    • Besonderer Teil: TVAöD-Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TVSöD (Studierende)
  • TVPöD (Praktikant*innen)
  • TVHöD (Studierende in einem dualen Hebammenstudium)

Redaktion: cdi