• Foto zum Thema "TV-H": Zu sehen ist eine Figur, die sich auf eine Box mit der Aufschrift "TV-H" stützt.
    Der TV-H setzt Standards für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen. Foto: Colourbox/wer

Kurz erklärt Basics zum TV-H – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Hessen ist das einzige Bundesland mit einem eigenen Tarifvertrag für seine Beschäftigten (TV-H). Das hat historische Gründe.

Das Jahr 2004, Streit in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dem Arbeitgeberverband der Bundesländer: Man ist sich uneins darüber, wie ein neuer Tarifvertrag für die Länder aussehen soll. Die hessische Landesregierung möchte ihre eigenen, landesspezifischen Regelungen beibehalten und ist mit der Ausrichtung der TdL nicht einverstanden. Der Streit eskaliert. Am 1. April verlässt Hessen die TdL.

TV-H gilt seit 2010

In den Bundesländern tritt am 1. November 2006 der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft – außer in Hessen: Hier gelten weiterhin die alten Verträge, der Bundesangestelltentarifvertrag für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Erst am 1. Januar 2010 steht ein Nachfolgevertrag: der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Der TV-H gliedert sich in einen Allgemeinen Teil und einen B-Teil. Der Allgemeine Teil enthält unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt und Urlaubsansprüchen. Der B-Teil beinhaltet Sonderreglungen für bestimmte Sparten innerhalb des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Welche Entgelttabellen gehören zum TV-H?

Der TV-H umfasst eine allgemeine Entgelttabelle, außerdem Entgelttabellen für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle).

Aktuelle Entgelttabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.

Worin unterscheidet sich der TV-H vom TV-L?

Was die Höhe der Tabellenentgelte betrifft, bewegt sich der TV-H insgesamt auf dem Niveau des TV-L. Insbesondere bei den Zusatzvereinbarungen gibt es allerdings Unterschiede, die den hessischen Tarifvertrag aufwerten. Dazu gehören unter anderem:

  • die Entgeltgruppe 16. Sie ermöglicht eine höhere Einstufung für Führungskräfte.
  • die stufengleiche Höhergruppierung. Heißt: Wer beispielsweise von der Entgeltgruppe 12 Stufe 3 in die Entgeltgruppe 13 aufsteigt, wird auch hier automatisch in die Stufe 3 eingruppiert.
  • die Zahlung einer Kinderzulage.
  • die Entgeltstufen 1a und 1b in den Entgeltgruppen 2 bis 16. Die Stufenlaufzeiten liegen jeweils bei sechs Monaten. Heißt: Bereits nach einem halben Jahr bekommen Tarifbeschäftigte in Hessen mehr Geld. Im TV-L ist lediglich die Stufe 1 vorgesehen. Die Stufenlaufzeit beträgt hier ein Jahr.
  • die Option, einen Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
  • die Option, innerhalb der ersten acht Wochen nach Geburt des Kindes durch die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Elterntage zu nehmen. Dauer: 20 Prozent der individuell vereinbarten, durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
  • eine verbesserte Stufenzuordnung für Auszubildende, die übernommen werden. Es erfolgt grundsätzlich die Eingruppierung in Entgeltstufe 2.

Wer verhandelt den TV-H?

Verhandlungspartner der Gewerkschaften – dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – ist das hessische Innenministerium.

Gilt der TV-H auch für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen?

Nein. Für die Auszubildenden und Praktikant*innen des Landes Hessen gelten nachfolgende Tarifverträge mit jeweils eigenen Entgelttabellen. Diese werden zeitgleich mit dem TV-H verhandelt.

  • TVA-H BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
  • TVA-H Pflege (Auszubildende in der Pflege)
  • TV Prakt-H (Praktikant*innen)

Einen Tarifvertrag für Studierende gibt es in Hessen nicht. Das Land bietet unter anderem duale Studiengänge an, die mit einer Verbeamtung einhergehen. Hier gelten die beamtenrechtlichen Regelungen für Arbeitsbedingungen und Bezahlung.

Redaktion: cdi