Hessen ist das einzige Bundesland mit einem eigenen Tarifvertrag für seine Beschäftigten (TV-H). Das hat historische Gründe.
Das Jahr 2004, Streit in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dem Arbeitgeberverband der Bundesländer: Man ist sich uneins darüber, wie ein neuer Tarifvertrag für die Länder aussehen soll. Die hessische Landesregierung möchte ihre eigenen, landesspezifischen Regelungen beibehalten und ist mit der Ausrichtung der TdL nicht einverstanden. Der Streit eskaliert. Am 1. April verlässt Hessen die TdL.
In den Bundesländern tritt am 1. November 2006 der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft – außer in Hessen: Hier gelten weiterhin die alten Verträge, der Bundesangestelltentarifvertrag für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Erst am 1. Januar 2010 steht ein Nachfolgevertrag: der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).
Der TV-H gliedert sich in einen Allgemeinen Teil und einen B-Teil. Der Allgemeine Teil enthält unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt und Urlaubsansprüchen. Der B-Teil beinhaltet Sonderreglungen für bestimmte Sparten innerhalb des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Der TV-H umfasst eine allgemeine Entgelttabelle, außerdem Entgelttabellen für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle).
Aktuelle Entgelttabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.
Was die Höhe der Tabellenentgelte betrifft, bewegt sich der TV-H insgesamt auf dem Niveau des TV-L. Insbesondere bei den Zusatzvereinbarungen gibt es allerdings Unterschiede, die den hessischen Tarifvertrag aufwerten. Dazu gehören unter anderem:
Verhandlungspartner der Gewerkschaften – dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – ist das hessische Innenministerium.
Nein. Für die Auszubildenden und Praktikant*innen des Landes Hessen gelten nachfolgende Tarifverträge mit jeweils eigenen Entgelttabellen. Diese werden zeitgleich mit dem TV-H verhandelt.
Einen Tarifvertrag für Studierende gibt es in Hessen nicht. Das Land bietet unter anderem duale Studiengänge an, die mit einer Verbeamtung einhergehen. Hier gelten die beamtenrechtlichen Regelungen für Arbeitsbedingungen und Bezahlung.
Redaktion: cdi