Mitunter ist die Orientierung in den Tarifverhandlungen TV-L 2025 gar nicht so einfach. Ein Überblick.
7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro mehr Einkommen – so lautet die Kernforderung der Gewerkschaften für die Einkommensrunde der Länder. Nachwuchskräfte sollen 200 Euro mehr bekommen. „Die jungen Menschen sind die Zukunft des öffentlichen Dienstes“, sagt Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend. „Ohne Nachwuchskräfte haben Schulen, Polizei und Verwaltung keine Zukunft. Der öffentliche Dienst muss konkurrenzfähig sein, um sich in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Privatwirtschaft durchzusetzen. Deshalb sind unsere Forderungen mehr als berechtigt.“
Weiterhin erwarten die Gewerkschaften einen Mobilitätszuschuss für junge Beschäftigte. Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen sollen sich zwischen einem Deutschlandticket oder einem Tankzuschuss in Höhe von 50 Euro entscheiden können. Fandrejewski: „Die Kosten für Mobilität sind massiv gestiegen. Sie dürfen nicht dazu führen, dass sich junge Fachkräfte gegen den öffentlichen Dienst entscheiden. Hier muss ein Mobilitätszuschuss Abhilfe schaffen.“
Der Chef der dbb jugend verweist nicht zuletzt auf das Problem der unterschiedlichen Bezahlung in Bund, Ländern und Kommunen. Dies gilt vor allem mit Blick auf Pflegeberufe und den Straßenverkehrsdient. „Unterschiedliche Tarife in Bund und Ländern bewirken, dass Fachkräfte dorthin wechseln, wo sie für dieselbe Tätigkeit mehr Geld bekommen“, sagt er. „Um diesen Effekt zu unterbinden, setzen wir uns für die Angleichung der Ländertarife an die Bundestarife ein. Das Credo muss lauten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“
Untenstehend findest du alle Forderungen und Erwartungen der Gewerkschaften für junge Menschen im öffentlichen Dienst im Detail.
Die Kernforderungen:
Forderungen für Auszubildende und Studierende:
Erwartungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen:
Über weitere Erwartungen informiert der dbb beamtenbund und tarifunion.
Die Tarifparteien verhandeln über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser umfasst eine allgemeine Entgelttabelle, außerdem Entgelttabellen für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle).
Für die Nachwuchskräfte der Länder gibt es eigene Tarifverträge, die ebenfalls verhandelt werden. Das sind:
Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag (TV-H). Dieser ist nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Insgesamt sind die Tarifverhandlungen für etwa 3,5 Millionen Menschen von Bedeutung: Direkt betroffen sind die Entgelte von etwa 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten in 15 Bundesländern – indirekt die Besoldungen von etwa 1,4 Millionen Beamt*innen der Länder und Kommunen, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll. Übertragen werden soll das Ergebnis auch auf rund eine Million Versorgungsempfänger*innen.
Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind indirekt betroffen, weil die Übertragung nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen ist. Diese müssen die einzelnen Landesparlamente per Gesetz beschließen.
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertreten die Seite der Arbeitnehmenden. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertritt die Seite der Arbeitgebenden.
Aktuell sind drei Verhandlungsrunden vorgesehen. Dies sind die Termine:
Für die Tarifrunde der Länder gibt es keine Schlichtungsvereinbarung. Wenn sich die Tarifparteien nicht innerhalb der vorgesehenen Verhandlungsrunden einigen, folgen gegebenenfalls weitere Verhandlungstermine, um eine Einigung herbeizuführen. Auch die Schlichtung ist eine Option – vorausgesetzt, beide Tarifparteien stimmen dieser zu.
Nicht zuletzt können die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert erklären und ihre Mitglieder in einer Urabstimmung über unbefristete Streiks abstimmen lassen. Grundsätzlich können auch die Arbeitgebenden die Verhandlungen für gescheitert erklären.
Die zuständigen Landesparlamente können das Tarifergebnis mit einem Besoldungsgesetz auf die Landes- und Kommunalbeamt*innen sowie die entsprechenden Versorgungsempfänger*innen übertragen. Das ist kein Automatismus, der Gesetzgeber ist nicht dazu verpflichtet. Er ist nur verpflichtet, die Besoldung an die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, wozu auch – aber nicht ausschließlich – der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gehört.
Übertragen können die Landesparlamente nur, was rechtlich zulässig und möglich ist. Dies nennt man systemgerecht.
Nicht alle Vereinbarungen lassen sich vom Tarifrecht direkt ins Beamtenrecht übertragen. Problematisch sind unter anderem Sockelbeträge oder Mindestbezüge, da es im Beamtenrecht ein sogenanntes Abstandsgebot gibt. Das bedeutet: Zwischen den Besoldungsgruppen muss, was die Höhe der Besoldung betrifft, ein bestimmter Abstand bestehen. Die Besoldungsgruppen spiegeln nämlich den Leistungsgrundsatz wider, den es einzuhalten gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sockelbeträge in lineare Anpassungen umzurechnen und damit auf das Beamtenrecht zu übertragen. Damit würde auch dieser Teil der Vereinbarung des Tarifvertrags für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in den Ländern und Kommunen wirksam.
Aus gewerkschaftlicher Sicht muss die systemgerechte Übertragung zeitgleich erfolgen – heißt: Wenn die Tarifbeschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld bekommen, soll dies auch für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.
Hessen ist 2004 auf der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, weil die damalige hessische Landesregierung den Kurs der anderen Bundesländer nicht mittragen und günstigere Abschlüsse erreichen wollte. Letzteres konnten die Gewerkschaften verhindern.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).
Redaktion: cdi