-
Am 14. Februar haben die Gewerkschaften das Ergebnis der Tarifverhandlungen TV-L 2025/2026 verkündet. Foto: Anne Oschatz
Tarifverhandlungen TV-L 2025/2026 Zentrale Ergebnisse, einfach erklärt – was sich für Landesbeschäftigte ändert
Bei den Tarifverhandlungen TV-L 2025/2026 haben sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geeinigt. Die Details im Überblick.
„Die Tarifeinigung trägt eine klare Jugendhandschrift“, sagte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, am 14. Februar 2026 in Potsdam. In der Nacht waren die Tarifverhandlungen TV-L 2025/2026 zu Ende gegangen.
Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen erhalten künftig mehr Geld. „Die Länder haben erkannt, dass es ohne junge Leute nicht geht“, betonte der Vorsitzende der dbb jugend, der die vereinbarte Übernahmeregelung und verbesserte Stufenzuordnung für Nachwuchskräfte positiv bewertet. Die dbb jugend erwartet, dass die Länder die Tarifeinigung nun auch auf ihre Beamt*innen übertragen.
#staatklar hat die Details der Tarifeinigung mit den Expert*innen des dbb beamtenbund und tarifunion aufbereitet.
1. Welche Entgelterhöhungen sieht der Tarifabschluss vor?
Die Tabellenentgelte steigen um insgesamt 5,8 Prozent. Dies erfolgt in drei Schritten:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent
Der Mindestbetrag stellt sicher, dass auch Beschäftigte in niedrigen Entgeltgruppen profitieren. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen bei niedrigen Einkommen nicht unbedingt spürbar mehr Geld.
2. Welche Entgelterhöhungen erhalten Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen?
Die Tabellenentgelte steigen um insgesamt 150 Euro.
- ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
3. Welche weiteren Vereinbarungen gelten für Auszubildende und Studierende?
Die Tarifparteien haben die bestehende Übernahmeregelung für Auszubildende und Studierende verlängert. Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium im öffentlichen Dienst der Länder mit der Note „Befriedigend“ oder besser abschließt, wird unbefristet übernommen, sofern keine personenbedingten, verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Weiterhin gilt eine künftig eine verbesserte Stufenzuordnung. Bei allen, die mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abschließen, verkürzt sich die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 um sechs Monate. Heißt: Wer die Voraussetzung erfüllt, bekommt bereits nach sechs Monaten mehr Geld und nicht wie bisher erst nach einem Jahr.
Die Gewerkschaften hatten die Erwartung formuliert, dass sich die Länder an den Mobilitätskosten beteiligen sollen – entweder mit einem Deutschlandticket oder einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro. Diese Erwartung wurde nicht erfüllt.
4. Wo finde ich die Entgelterhöhungen, die mich betreffen?
Wer wie viel Geld bekommt, geht aus den Entgelttabellen hervor. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder umfasst drei Tabellen. Es gibt…
- … eine allgemeine Tabelle
- … eine Tabelle für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle)
- … eine Tabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle)
Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen bei den Ländern gelten nachfolgende Tarifverträge mit jeweils eigenen Entgelttabellen.
- TVA-L BBiG (Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz)
- TVA-L Pflege (Auszubildende in der Pflege)
- TVA-L Gesundheit (Auszubildende in Gesundheitsberufen)
- TVdS-L (Dualstudierende)
- TV Prakt-L (Praktikant*innen)
Vorläufige Entgelttabellen, welche die Tarifeinigung berücksichtigen, veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.
5. Welche Zulagen steigen?
Die Gewerkschaften konnten Verbesserungen für Beschäftigte im Schichtdienst erreichen.
Unterschieden wird zwischen zwei Schichtmodellen: In der ständigen Wechselschichtarbeit arbeiten Beschäftigte dauerhaft in einer Früh-, Spät- und Nachtschicht. Der Betrieb findet 24 Stunden und sieben Tage die Woche statt.
In der ständigen Schichtarbeit erfolgen regelmäßige Wechsel zwischen den Schichten: Die Beschäftigten arbeiten mal früh, mal spät, aber nicht unbedingt 24/7.
Im öffentlichen Dienst der Länder arbeiten unter anderem Beschäftigte bei der Polizei, im Justizvollzug und in Universitätsklinken in ständiger Schicht- beziehungsweise Wechselschichtarbeit.
- Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt von 105 auf 200 Euro monatlich. Der Stundensatz wird von 0,63 auf 1,19 Euro erhöht.
- Die Zulage für ständige Schichtarbeit steigt von 40 auf 100 Euro monatlich. Der Stundensatz wird von 0,24 auf 0,60 Euro erhöht.
- Für Pflegekräfte an Universitätsklinken und Krankenhäuser der Länder steigt die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit von 150 auf 250 Euro monatlich.
- Für Pflegekräfte an Universitätsklinken und Krankenhäuser der Länder steigt die Zulage für ständige Schichtarbeit von 60 auf 100 Euro monatlich.
6. Welche Laufzeit ist vorgesehen?
Die Laufzeit beträgt 27 Monate. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. November 2025.
7. Wie wird das Tarifergebnis auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen der Länder übertragen?
Die Landesparlamente können das Tarifergebnis mit Landesbesoldungsgesetzen auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Das ist kein Automatismus, die jeweiligen Gesetzgeber sind nicht dazu verpflichtet. Sie sind nur verpflichtet, die Besoldung an die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, wozu auch – aber nicht ausschließlich – der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gehört.
Übertragen können sie nur, was rechtlich zulässig und möglich ist. Dies nennt man systemgerecht.
Nicht alle Vereinbarungen lassen sich vom Tarifrecht direkt ins Beamtenrecht übertragen. Problematisch sind unter anderem Sockelbeträge- oder Mindestbezüge, da es im Beamtenrecht ein sogenanntes Abstandsgebot gibt. Das bedeutet: Zwischen den Besoldungsgruppen muss, was die Höhe der Besoldung betrifft, ein bestimmter Abstand bestehen. Die Besoldungsgruppen spiegeln nämlich den Leistungsgrundsatz wider, den es einzuhalten gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sockelbeträge in lineare Anpassungen umzurechnen und damit auf das Beamtenrecht zu übertragen. Damit würde auch dieser Teil der Vereinbarung des Tarifvertrags für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wirksam.
Im Idealfall erfolgt die systemgerechte Übertragung aus gewerkschaftlicher Sicht zeitgleich – heißt: Wenn die Tarifbeschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld bekommen, soll dies auch für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.
8. Was umfasst die Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen dem Tarifgebiet Ost und Tarifgebiet West?
Beschäftigte der Länder sind – ab einem Alter von 40 Jahren – nach 15 Beschäftigungsjahren unkündbar, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2027 auch im Tarifgebiet Ost.
Für Beschäftigte in Universitätskliniken der Länder – ausgenommen Ärzt*innen – werden die Wochenstunden abgesenkt:
- Ab dem 1. Januar 2027 von 40 auf 39,5 Stunden
- Ab dem 1. Januar 2028 auf 39 Stunden
- Ab dem 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden
Die Beträge der vermögenswirksamen Leistungen erhöhen sich für Auszubildende und dual Studierende im Tarifgebiet Ost auf den im Tarifgebiet West bereits geltenden Betrag von 13,29 Euro monatlich.
9. Warum gilt die Tarifeinigung nicht für Hessen?
Hessen ist 2004 auf der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, weil die damalige hessische Landesregierung den Kurs der anderen Bundesländer nicht mittragen und für die Arbeitgeberseite günstigere Abschlüsse erreichen wollte. Letzteres konnten die Gewerkschaften verhindern.
Als in den anderen Bundesländern am 1. November 2006 die Umstellung auf den TV-L erfolgte, behielt Hessen die bestehenden Verträge bei – den Bundesangestelltentarifvertrag für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb).
Am 1. Januar 2010 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) in Kraft. Die dortige Einkommensrunde läuft noch bis Ende März 2026.