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    70 Jahre dbb jugend
    Heute selbstverständlich, in den Sechzigern noch ein Politikum: Wählen ab 18. Foto: dbb jugend

Aus dem Archiv Wahlberechtigt bereits mit 18 Jahren?

Wählen ab 18 – das geht in Deutschland seit 1972. In der Zeitschrift „Der junge Beamte“ lief die Debatte über das Wahlalter bereits im Jahr 1965 auf Hochtouren.

Quelle: DER JUNGE BEAMTE 4/1965, Seite 3

Seit einiger Zeit wird heftig über die Frage diskutiert, ob das Wahlalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden sollte. Eine einheitliche Auffassung aller politischen Kräfte ist noch nicht vorhanden. Heute veröffentlichen wir Meinungsäußerungen der Vorsitzenden der politischen Jugendorganisationen, und zwar der Deutschen Jungdemokraten und der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD. Dr. Klepsch als Vorsitzender der Jungen Union hat bedauerlicherweise auf eine entsprechende Anfrage in keiner Weise reagiert.

Die dbb jugend feiert 2026 ihr 70-jähriges Bestehen – gegründet hat sich die gewerkschaftliche Jugendorganisation am 2. und 3. November 1956. #staatklar blickt zurück und veröffentlicht Artikel aus den Mitgliedsmagazinen der vergangenen sieben Jahrzehnte, darunter  „Der junge Beamte“ und  „Betreff“.

Dr. Günther Müller, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten Deutschlands:

Die Sozialdemokratische Partei hat sich in der Frage des Wahlalters noch nicht festgelegt. Innerhalb der Partei, vor allem aber bei den Jungsozialisten ist darüber eine rege Diskussion im Gange. Ich selbst bejahe eine Herabsetzung des Wahlalters, die aber meiner Ansicht nach nicht einfach beschlossen werden sollte, ohne bestimmte Vorausbedingungen zu erfüllen: Ohne eine Ausweitung und eine Verbesserung des staatsbürgerlichen Unterrichts würde ich eine Herabsetzung des Wahlalters ablehnen. 

Weiter müßte auf allen Ebenen (Schule und Berufsausbildung) der junge Mensch in der Praxis mit der Demokratie vertraut gemacht werden. Es ist bekannt, daß gerade die Jungwähler zwischen 21 und 25 Jahren die niedrigste Wahlbeteiligung aufweisen. Daß die Bildung dabei eine Rolle spielt, geht daraus hervor, daß die Wahlbeteiligung von der Volksschulbildung über die mittlere Reife bis zum Abitur als Schulabschluß ansteigt. Meine Meinung also noch einmal in einem Satz:

Verbesserung der politischen Bildung ist die Voraussetzung für eine wünschenswerte Herabsetzung des Wahlalters.

Dr. Günther Müller

Dr. Karl Holl, Vorsitzender der Deutschen Jungdemokraten:

Die Deutschen Jungdemokraten bejahen einmütig die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre. Nach meiner persönlichen Überzeugung und der Auffassung meines Jugendverbandes sprechen folgende Gründe für diese Forderung:

1. Die durch Umfragen erhärtete Erfahrung lehrt, daß das Interesse an politischen Fragen in der Jugend der Bundesrepublik zunimmt, insbesondere etwa vom 18. Lebensjahr ab.

2. Zugleich können wir die erfreuliche Feststellung machen, daß die politische Urteilsfähigkeit der Jugendlichen sich gesteigert hat, wozu wahrscheinlich die intensiver werdenden Wahlkämpfe der letzten Jahre, die zunehmende Dichte der modernen Massenkommunikationsmittel, die Verbesserung der politischen Bildung, die wachsenden Möglichkeiten der Erweiterung des politischen Horizonts durch Reisen ins Ausland, auch in die Länder des Ostblocks, erheblich beigetragen haben.

3. Die Möglichkeit, Geld zu verdienen und finanziell unabhängig zu werden, wird jungen Menschen durch die wirtschaftliche Entwicklung heute im allgemeinen in früheren Jahren zuteil; die Zahl der Familiengründungen von Ehepaaren unter 21 Jahren ist ein Beweis dafür.

4. Immer mehr Jugendliche vertreten die Ansicht, daß sie ein politisches und moralisches Anrecht auf das aktive Wahlrecht vom 18. Lebensjahr dadurch erwerben, daß für sie mit demselben Lebensalter die Wehrdienstpflicht beginnt. 

Diese Ansicht ist schwer zu widerlegen, weil es für eine Regierungsform, die wie die Demokratie den mündigen Bürger voraussetzt, selbstverständlich erscheinen muß, daß einer staatsbürgerlichen Pflicht die Möglichkeit der politischen Mitentscheidung über den in Frage stehenden politischen Sachbereich entspricht. Vielfach haben jetzt im Wehrdienst (und hätten selbstverständlich auch im Kriegsfall) junge Unterführer unter 21 Jahren Verantwortung über andere Soldaten zu übernehmen, obwohl ihnen das aktive Wahlrecht vorenthalten wird — ein ziemlich widersinniger Sachverhalt.

5. Schließlich liegt die Vermutung nahe, daß unsere gesamte Politik durch das Vorhandensein zusätzlicher junger Wähler um eine ihr heutzutage leider gelegentlich mangelnde dynamische und progressive Note bereichert würde, da selbstverständlich die Parteien in ihren Aussagen und in ihrem Verhalten die Existenz jener vielen jungen Wähler kaum ignorieren könnten; gerade diese Überlegung läßt die Herabsetzung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht wünschenswert erscheinen.

Mehr entdecken: Sollte man bei der Bundestagswahl ab 16 wählen dürfen?

Meine Partei, die FDP, hat sich zwar in der Frage der Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht noch nicht endgültig festgelegt, jedoch weit entschiedener engagiert als CDU/CSU und SPD; zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Freien Demokratischen Partei haben sich inzwischen mit guten Argumenten positiv zu dieser Frage geäußert, so daß mit einer entsprechenden Initiative meiner Partei im fünften Bundestag gerechnet werden darf.

Soeben erreicht uns folgende Meldung des jugendpolitischen Dienstes:

Bonn. (jpd): Ein Initiativgesetzentwurf, der eine Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und des passiven Wahlalters von 25 auf 21 Jahre vorsieht, wird gegenwärtig von einer Gruppe junger Bundestagsabgeordneter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ausgearbeitet. Als Wortführer gelten die Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU) und Genscher (FDP). 

Die Junge Union Deutschlands, deren Bundesvorsitzender Klepsch ist, hatte die Forderung nach Herabsetzung des Wahlalters in ihr jugendpolitisches Programm aufgenommen, obwohl sich maßgebende Unionspolitiker, darunter auch der Bundesminister für Familie und Jugend, Dr. Heck, dagegen ausgesprochen hatten. Die Fronten für und gegen diese Forderung verlaufen quer durch die im Bundestag vertretenen Parteien. Maßgebliche Vertreter der SPD, ohne deren Stimmen die erforderliche Grundgesetzänderung nicht erfolgen kann, äußerten sich distanziert oder ablehnend.

Text: dbb jugend