• Foto zum Thema "Staatsmodernisierung": Zu sehen sind Sebastian Scherbinski, Josefine Theden-Schow, Joachim Weschbach und Iris Bilek. Alles sprechen ins Mikrofon.
    Schildern Beispiele für mangelhafte Staatsmodernisierung: Sebastian Scherbinski, Josefine Theden-Schow, Joachim Weschbach und Iris Bilek. Foto: cdi

Staatsmodernisierung Zu wenig Digitalisierung, zu viel Bürokratie

Die dbb jugend diskutiert über die Staatsmodernisierung – und fördert zahlreiche Beispiele aus der Praxis zutage, an denen es hapert.

AML steht für Advanced Mobile Location. Es handelt sich um einen Dienst, mit dem sich der Aufenthaltsort eines Anrufers durch GPS-Daten bestimmen und im Notfall zur Standortfestellung übermitteln lässt, zum Beispiel an die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Das ist zumindest der Idealfall. 

„Das funktioniert allerdings nur, wenn die Leitstellen den Dienst auch nutzen können“, sagt Sebastian Scherbinski, stellvertretender Bundesjugendleiter der JUNGEN POLIZEI. Seine Polizeidienststelle habe das lange nicht gekonnt. Im Gegensatz zur Feuerwehr, die für dasselbe Einzugsgebiet zuständig ist. Die Folge: „Wer einen Unfall hatte, die Polizei rief und nicht genau wusste, wo er sich befindet, den mussten wir auffordern, die 112 zu rufen.“ Seines Wissens gebe es immer noch Dienststellen, für die AML nicht verfügbar ist. Dies hänge damit zusammen, dass der Server für den Dienst in Baden-Württemberg steht und der dortige Landesdatenschutzbeauftragte die Nutzung freigeben müsse.

Es sind Beispiele wie diese, die für Kopfschütteln sorgen. Nicht nur in der Bevölkerung, sondern vor allem auch bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die dbb jugend hat das Thema bei ihrem Bundesjugendausschuss am 6. März 2026 in den Fokus gerückt. Sebastian Scherbinski moderierte die Podiumsdiskussion, bei der Betroffene ihre Perspektiven aus der Kommunalverwaltung, der Polizei und aus einem Ministerium schilderten.

In Deutschland haben wir einen Bundesdatenschutzbeauftragten und 16 Landesdatenschutzbeauftragte, die alle dasselbe Recht auslegen

Joachim Weschbach

Kommunalverwaltung: Erst den Prozess denken, dann digitalisieren

Joachim Weschbach (parteilos) ist Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen in Baden-Württemberg. Er hat die Erfahrung gemacht, dass Digitalisierung nicht zwingend für Verbesserungen sorgt. „Das liegt vor allem an der mangelhaften Umsetzung.“ Beispiele: Ein neues Programm für das Bauamt habe dazu geführt, dass die Gemeinde nicht mehr direkt mit dem Bauherrn kommunizieren kann, sondern nur noch über das Landratsamt. Und die Einführung eines neuen Programms, das Wahlergebnisse übermittelt, habe zur Folge, dass die Gemeinde diese zusätzlich telefonisch an das Landratsamt melden muss. „So bringt das nichts. Da kann man sich den digitalen Prozess sparen!“

Prozesse und die Art, wie die Beschäftigten arbeiten, unterscheiden sich in allen Gemeinden. Weschbach sieht das Vorgehen kritisch, bei der Digitalisierung jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen. „Das Ergebnis ist Wildwuchs, es ist der falsche Weg. Man muss den Prozess dem Digitalen anpassen und nicht umgekehrt. Wir müssen darüber sprechen, was Sinn ergibt.“ Um das herauszufinden, habe der Landkreis eine Koordinierungsstelle geschaffen, in der sich die Beteiligten über diese Frage austauschen. Dabei müsse man nicht für jeden Prozess „das Rad neu erfinden“; es gebe auf dem Markt bereits viele gute Lösungen, mit denen sich arbeiten lässt.

Mehr Zentralisierung sei auch bei der IT-Sicherheit nötig, unterstreicht der Bürgermeister. Denn kleine Gemeinden verfügen nicht über das nötige Know-How und die personelle Ausstattung. „Wir haben beispielsweise eine externe Fachkraft, die wir auf Stundenbasis bezahlen müssen“ – es liege auf der Hand, dass man damit nicht gegen Hackergruppen, die weltweit agieren, bestehen kann.

Ein Dorn im Auge ist Weschbach die Organisation des Datenschutzes. „Es gilt EU-Recht, in Deutschland haben wir einen Bundesdatenschutzbeauftragten und 16 Landesdatenschutzbeauftragte, die alle dasselbe Recht auslegen“ – seiner Meinung nach sei ein Datenschutzbeauftragter genug. Ein Beispiel aus der Praxis: Um 90. Geburtstage im Amtsblatt zu veröffentlichen, müsse die Gemeinde vor der Veröffentlichung die Einwilligung der Betroffenen einholen. Ein enormer Aufwand, der Ressourcen kostet. „Bisher hat es ausgereicht, dass uns alle informieren, die ihren Geburtstag nicht veröffentlicht sehen wollen. Wir brauchen keine abstrakten Regularien, sondern konkrete, die sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren!“

Ich will mir nicht ständig über sichere Passwörter Gedanken machen, sondern einfach nur arbeiten.

Iris Bilek

Polizei: Einheitliche Abfragesysteme schaffen

Ulm gehört zu Baden-Württemberg, Neu-Ulm zu Bayern. Nur die Donau trennt die beiden Städte. „Wenn jemand in Ulm etwas klaut, kann ich über die Abfrage nicht feststellen, ob die Person in Bayern bereits auffällig geworden ist“, sagt Iris Bilek, stellvertretende Landesjugendleiterin der JUNGEN POLIZEI in Baden-Württemberg. Ihrer Erfahrung nach funktioniere die Vernetzung zwischen Polizeipräsidien in verschiedenen Bundesländern nur auf der Grundlage individueller Absprachen. Gebraucht werde jedoch ein System, das über die Zuständigkeitsgrenzen hinaus verbindlich funktioniert.

Hinzu kommt, dass sich die Täter im digitalen Zeitalter nicht unbedingt dort befinden, wo sie ihre Taten begehen. Die Cyber-Kriminalität boomt. „Wenn die Geschädigte in Stuttgart wohnt und ich die Vermutung habe, dass der Täter in Köln sitzt, kann ich per Post eine Anfrage an die Kollegen schicken und hoffen, dass eine Antwort kommt. Das muss besser gehen.“

Dies hat die Politik erkannt: Mit dem Programm P20 will sie die IT-Architektur in Deutschland nach eigenen Angaben „harmonisieren und modernisieren“. Beteiligt sind die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz und die 16 Landespolizeibehörden. Doch es läuft nicht reibungslos. Für Bilek ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesländer verfügbare digitale Anwendungen teils zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Verfügung stellen. Beispielsweise sei eine App, mit der sich Fingerabdrücke scannen lassen, in Baden-Württemberg erst ein halbes Jahr später verfügbar gewesen als in Hamburg. „Es ist schade, wenn die zügige Umsetzung von Verbesserungen an Verwaltungen scheitert.“

Und offene Baustellen bestehen nach wie vor. Um Anwendungen auf dem Smartphone zu nutzen, muss die Polizistin regelmäßig Passwörter ändern, die unterschiedliche Kriterien erfüllen müssen – und das gleich für mehrere Anwendungen. „Ich will mir nicht ständig über sichere Passwörter Gedanken machen, sondern einfach nur arbeiten“. Schließlich gebe es bereits Software, die automatisch sichere Passwörter generieren könne.

Insgesamt plädiert Bilek dafür, sich bei der Digitalisierung zunächst um die Basics zu kümmern. „Wenn einfache Abfragen, Schadensmeldungen oder auch das Beantragen von Sonderurlaub digital funktionieren, können wir auch die großen Dinge anpacken.“

Vor allem kommt es darauf an, dass wir immer die Perspektive derjenigen einnehmen, die eine Anwendung am Ende nutzen sollen.

Josefine Theden-Schow

Ministerium: Anwendungen von der Nutzung aus denken

Josefine Theden-Schow ist Referentin im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Ihr Job ist es, für die Beschäftigten im Ministerium digitale Lösungen zu entwickeln, mit denen sie effizient arbeiten können. Zuvor hat die Quereinsteigerin in der öffentlichen Verwaltung unter anderem für einen Medienkonzern und Organisationen im Non-Profit-Bereich gearbeitet. „Im Ministerium ist das Arbeiten schon anders“, sagt sie. Die Entscheidungswege seien lang, es gebe viele Hierarchien. „Außerdem müssen wir viel Übersetzungsarbeit leisten“ – heißt unter anderem: Vorgesetzte und Beschäftigte über die Chancen und Funktionen von digitalen Anwendungen informieren.

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Inzwischen gibt es im Ministerium eine eigene Künstliche Intelligenz, die Mitarbeitende nutzen können. „Diese läuft über einen hauseigenen Server“, berichtet Theden-Schow. „So stellen wir sicher, dass Daten nicht falsche Hände geraten.“

Generell nimmt das Schreiben von Datenschutzkonzepten viel Raum ein, so die Referentin. Dabei unterstütze der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums mit seiner Expertise. „Alle Anwendungen vom ITZ Bund kommen bei uns ohne Datenschutzkonzept an“ – sie frage sich, ob es zielführend sei, wenn jede Behörde für jede Anwendung ein eigenes Konzept vorlegen muss. Das ITZ Bund ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundesverwaltung.

In der Praxis läuft es oft so, dass Bundesländer – möglicherweise wegen des Prestiges – eigene Digitalisierungsprojekte starten, obwohl es anderswo bereits Vergleichbares gibt. Theden-Show plädiert für einen besseren Austausch von Wissen, auch zwischen den Bundesbehörden: „Ist es überhaupt erforderlich, alles neu zu entwickeln? Kann man etwas nutzen, was schon da ist und funktioniert? Was bietet der freie Markt?“ Dies seien die entscheidenden Fragen. „Und vor allem kommt es darauf an, dass wir immer die Perspektive derjenigen einnehmen, die eine Anwendung am Ende nutzen sollen.“

Text: Christoph Dierking