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Aus dem Archiv Nach dem 18. März 1990: Beamtenstatus in der DDR?!

Wie wird aus dem Staatsapparat der DDR eine rechtsstaatliche Verwaltung? Dietrich Gökelmann, in der Wendezeit Vorsitzender der dbb jugend, schrieb 1990 über den Umbau – und darüber, worauf es aus seiner Sicht ankam.

Quelle: Betreff 2/1990, Seite 3 f.

Seit den ersten freien Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 besteht im „anderen Teil“ Deutschlands nach über 50 Jahren Diktatur erstmals die Möglichkeit, einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat einzuführen. Die Voraussetzungen für die Gründung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion sind damit geschaffen. Der Aufbau einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung ist nun unumgänglich, die Bildung freier Gewerkschaften und unabhängiger Jugendverbände notwendig. 

Die DBB-Jugend, die die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten als Verfassungsauftrag des Grundgesetzes befürwortet, unterstützt vor Ort und in der Bundesrepublik Deutschland die Aufbauarbeit in der DDR. Sie sieht ihre Aufgabe allerdings nicht darin, mit erhobenem Zeigefinger weise Ratschläge zu erteilen, sondern dort zu helfen, wo dies gewünscht wird und demokratische Prinzipien beachtet werden. In diesem Sinne steht sie nicht nur Staatsangestellten, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die dbb jugend feiert 2026 ihr 70-jähriges Bestehen – gegründet hat sich die gewerkschaftliche Jugendorganisation am 2. und 3. November 1956. #staatklar blickt zurück und veröffentlicht Artikel aus den Mitgliedsmagazinen der vergangenen sieben Jahrzehnte, darunter  „Der junge Beamte“ und  „Betreff“.

Der Aufbau einer rechtsstaatlichen und leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung müßte nach Meinung der DBB-Jugend im Interesse aller Menschen in der DDR liegen. Eine funktionierende Administration ist nämlich die Voraussetzung für die Schaffung zahlreicher Infrastrukturmaßnahmen, die zum Aufbau eines neuen Wirtschaftssystems dringend benötigt werden. Ein unabhängiger, nur an Recht und Gesetz gebundener öffentlicher Dienst ist daher unumgänglich.

Einführung des Berufsbeamtentums

Die hierfür vom Grundgesetz vorgesehenen Strukturen haben sich in der Bundesrepublik bewährt. Das Berufsbeamtentum garantiert einen unabhängigen, gesetzeskonformen Aufgabenvollzug durch den Staat und die Kommunen. Deshalb müssen neben den klassischen Hoheitsaufgaben bestimmte Dienstleistungen, die der Staat für alle Bürgerinnen und Bürger garantieren muß, wie z. B. der Umweltschutz und der Bildungsbereich, auch in der DDR Beamten übertragen werden. Das gegenwärtige Dienstverhältnis der Staatsangestellten bzw. Staatsfunktionäre ist dafür ungeeignet.

Für dessen Ausgestaltung waren nämlich Denkmuster und Positionen bestimmend, die in der Ausübung des Verwaltungsdienstes die Erfüllung eines Klassenkampfauftrages sahen und sich an den Beschlüssen des SED orientierten. Daraus resultierte, wie in praktisch allen totalitären Staaten, eine Durchsetzung des Staatsapparates und anderer Dienststellen mit „Parteisoldaten“, deren Abhängigkeit von der SED-Führung eine überparteiliche Aufgabenerfüllung praktisch ausgeschlossen hat. 

Vor diesem Hintergrund kann es auch nicht verwundern, daß die gegenwärtige Situation durch einen Vertrauensschwund zwischen der Bevölkerung einerseits und der Verwaltung andererseits gekennzeichnet ist, der immer größer wird. Darunter leiden Autorität und Arbeitsfähigkeit des öffentlichen Dienstes enorm, wenn sie nicht gar vollständig aufgehoben sind. Daß die Entwicklung wiederum soziale Existenzängste der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach sich zieht, liegt auf der Hand.

DBB-Jugend und DBB setzen sich gemeinsam dafür ein, daß deshalb beim Aufbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung in der DDR vom Artikel 33 des Grundgesetzes ausgegangen und das Berufsbeamtentum eingeführt wird, das in einer freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie die Gewähr für Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Verläßlichkeit bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bietet. Diese Auffassung scheint sich auch bei den Betroffenen in der DDR durchzusetzen.

Die Freiheit zur Gründung von Gewerkschaften und zu gewerkschaftlicher Betätigung muß für alle Bereiche einschließlich der Verwaltung gelten.

Dietrich Gökelmann

Gewerkschaftsfreiheit und Pluralismus

Die Bildung freier und unabhängiger Gewerkschaften kann deshalb die Einführung eines neuen Dienstrechts in der DDR wirkungsvoll unterstützen. Nur diese sind schließlich vom Gesetz und vom Willen bzw. von den Interessen ihrer Mitglieder abhängig. Alle anderen, selbst wenn sie sich „frei“ nennen, wie z. B. die zuständigen Branchengewerkschaften im FDGB, werden kaum Alternativen zur Neugestaltung der Dienstverhältnisse entwickeln, da sie in ihrer Aufgabenstellung (z. B. Sozialversicherung) dem Staat und der früheren Einheitspartei verpflichtet sind und finanziell davon abhängen. Außerdem kann von einer wirklich demokratischen Legitimation ihrer Funktionäre keine Rede sein. Die Freiheit zur Gründung von Gewerkschaften und zu gewerkschaftlicher Betätigung muß deshalb für alle Bereiche einschließlich der Verwaltung gelten.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, daß ausgerechnet die GEW-Führung, die sich in der Vergangenheit bei der SED und der DDR-Lehrergewerkschaft angebiedert hat, zu einer regelrechten Hetzkampagne hinreißen läßt. Offenbar will deren Vorsitzender mit seiner Warnung vor der „Übernahme des vordemokratischen bundesdeutschen Beamtenrechts in der DDR“ seine Politik, die in der Bundesrepublik nicht durchsetzbar ist, jenseits des ehemaligen Eisernen Vorhangs mehrheitsfähig machen. 

Da die GEW-Führung nicht einmal ihre eigenen Mitglieder hinter sich hat, bleibt zu hoffen, daß auch die Lehrer und alle übrigen Betroffenen in der DDR erkennen, daß Gewerkschaftspluralismus unabdingbar ist, wenn es gilt, das Berufsbeamtentum einzuführen. Die DDR wird bei der Bildung von freien und unabhängigen Gewerkschaften Neuland betreten (müssen).

Die Gründung des Interessenverbandes Beamtenbund der DDR am 24. Februar 1990 in Berlin ist hierfür ein gutes Beispiel. Er geht davon aus, daß im öffentlichen Dienst sowohl Arbeiter und Angestellte als auch Beamte eine ununterbrochene Wahrnehmung der dem Staat und den Kommunen gestellten Aufgaben sichern werden.

Interessenverband Beamtenbund in der DDR

Der Interessenverband befürwortet zwar ein allgemeines Streikrecht, lehnt die Arbeitsniederlegung für Beamte aber als unvereinbar mit ihren Dienstpflichten ab. Die nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Gründung rund 80 000 Mitglieder wollen, wie aus einer programmatischen Erklärung eindeutig hervorgeht, wesentliche Elemente des Beamtenrechts der Bundesrepublik übernehmen. 

Dies soll zum einen in der Absicht geschehen, unabhängig von allen notwendigen, großteils einschneidenden Veränderungen in der Gesellschaft der DDR den Staats- und Verwaltungsapparat funktionstüchtig zu erhalten, andererseits um die soziale Absicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten, die infolge der bevorstehenden Verwaltungsreform andere Aufgaben übernehmen müssen.

Dadurch wird auch verständlich, weshalb der Interessenverband Beamtenbund der DDR als erstes Sofortziel die „Erarbeitung zentraler Umschulungsprogramme und Arbeitsplatzbeschaffungsprogramme für die Sicherung des sozialadäquaten Wiedereinsatzes von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, der Kommunal- und Staatsorgane“ anstrebt. 

Selbst die Forderung nach verbindlichen zentralen „Regelungen für die Fortbildung von Kadern an Hoch- und Fachschulen mit gleichzeitiger Lohnfortzahlung“ wird unter Berücksichtigung der für bundesdeutsche Ohren etwas ungewöhnlichen Formulierung nachvollziehbar, wenn man bedenkt, daß bisher jeglicher Rechtsschutz bei Veränderung oder Beendigung eines Dienstverhältnisses gefehlt hat, ja sogar der Gerichtsweg für Ansprüche der Beschäftigten ausgeschlossen war. Da der Interessenverband dementsprechend für eine umfassende und soziale berufliche Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der DDR eintritt, sind aufgrund der derzeit bestehenden Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen erhebliche Mitgliederzuwächse zu erwarten.

Die Konzeptionslosigkeit des FDGB und die nahezu vollständig weggefallene Betreuung Jugendlicher durch die FDJ haben ein Vakuum entstehen lassen, das große Chancen für den Aufbau einer Beamtenbundjugend der DDR bietet.

Dietrich Gökelmann

Der Beamtenbund der DDR tritt für eine Verankerung des Berufsbeamtentums in der Verfassung ein, fordert ein Beamtengesetz und ein Personalvertretungsgesetz, sowie Regelungen zur Laufbahn, Besoldung und Versorgung. Nach seiner Satzung ist er demokratisch strukturiert und eine parteipolitisch unabhängige Dachgewerkschaft des öffentlichen Dienstes. Organisation und Ziele entsprechen weitgehend denen des DBB. Der Bundesvorstand des DBB hat deshalb am 26. März 1990 beschlossen, den Interessenverband Beamtenbund der DDR finanziell und organisatorisch zu unterstützen.

Ähnliches gilt auch für den Jugendbereich. Die Konzeptionslosigkeit des FDGB und die nahezu vollständig weggefallene Betreuung Jugendlicher durch die FDJ haben ein Vakuum entstehen lassen, das große Chancen für den Aufbau einer Beamtenbundjugend der DDR bietet.

DBB-Jugend unterstützt Jugendaktivitäten in der DDR

Eine bereits bestehende Jugendvertretung des Beamtenbundes e. V. in Leipzig orientiert sich am „Limburger Programm“ der DBB-Jugend und hat dessen Positionen zum Ziel ihrer Aktivitäten erklärt. Neben der berufs- und gewerkschaftspolitischen Übereinstimmung mit der DBB-Jugend will die Jugendvertretung auch vergleichbar gesellschaftspolitisch aktiv werden. So unterstützt sie ausdrücklich die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und will aktiv Einfluß nehmen auf eine pluralistische Meinungsbildung.

Mehr entdecken: „Die Verwaltung ist die Wirbelsäule der Demokratie“

Die Jugendvertretung des Beamtenbundes e. V. in Leipzig ist zwar für den dortigen Bezirk und nach der von ihr geforderten Wiedereinführung der Länderstruktur für das Land Sachsen zuständig, aber von ihr soll der Aufbau einer Beamtenbundjugend der DDR ausgehen. Diese Bestrebungen werden von der DBB-Jugend sehr begrüßt, vor allem, daß junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst der DDR von sich aus aktiv werden. Die Bundesjugendleitung wird deshalb gemeinsam mit Landes- und Fachjugendgewerkschaften die ausdrücklich gewünschte Hilfe leisten.

Dem Interessenverband und der Jugendvertretung werden ab dieser Ausgabe regelmäßige mehrere tausend Exemplare unseres Magazins BETREFF zugestellt. Darüber hinaus hat die DBB-Jugend den Verantwortlichen angeboten, in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion künftig ein „DDR-Special“ einzuführen, das im wesentlichen von potentiellen Mitgliedern der dortigen Beamtenbundjugend gestaltet werden kann. 

In diesem Sinne: Auf gute Zusammenarbeit!

Text: Dietrich Gökelmann

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