Der TVöD schafft verbindliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. #staatklar beantwortet die wichtigsten Fragen zum Vertragswerk.
1. Welche Verträge gehören zum TVöD?
2. Welche Entgelttabellen gehören zum TVöD?
3. Seit wann gibt es den TVöD?
5. Gilt der TVöD auch für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen?
6. Welche Tarifverträge sind an den TVöD angelehnt?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – kurz: TVöD – wird in der Öffentlichkeit mitunter als ein großer Tarifvertrag wahrgenommen. Formal handelt es sich jedoch um verschiedene, eigenständige Tarifverträge, die sich stark ähneln. Sie bilden zusammen ein Vertragswerk.
Die zwei zentralen Tarifverträge sind der TVöD für die Beschäftigten des Bundes (TVöD Bund) und der TVöD für die Beschäftigten im Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA).
Weiterhin gehören die Besonderen Teile (BT) zum Vertragswerk, die für die nachfolgenden Sparten des öffentlichen Dienstes als eigenständige Tarifverträge gelten:
Gut zu wissen: Der TVöD BT-Verwaltung betrifft Beschäftigte in der Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Die anderen Besonderen Teile betreffen ausschließlich Beschäftigte, die bei einer Kommune, einer Stadt oder einem Landkreis angestellt sind – also im Geltungsbereich des VKA.
Aktuelle Entgelttabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.
Der TVöD ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Zuvor galten für ehemalige Angestellte der Bundesangestelltentarifvertrag für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen (BAT / BAT-O) sowie für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb / MTArb-O) beziehungsweise der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II).
Verhandlungspartner der Gewerkschaften – dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – sind das Bundesinnenministerium für den Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Städte, Kommunen und Landkreise.
Mehr entdecken: Ablauf einer Tarifverhandlung – alle Schritte bis zum Abschluss
Nein. Für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen bei Bund und Kommunen gelten nachfolgende Tarifverträge mit jeweils eigenen Entgelttabellen. Diese werden zeitgleich mit dem TVöD verhandelt.
Der TVöD hat Standards gesetzt – es gibt weitere Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, die sich an dem Vertragswerk orientieren. Dazu gehören zum Beispiel der TV-Autobahn für die Beschäftigten bei der Autobahn GmbH des Bundes und der TV-BA für alle, die bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt sind.
Redaktion: cdi