Du bist verbeamtet und bekommst eine Anweisung, die sich falsch anfühlt? Die Remonstrationspflicht schützt nicht nur den Staat, sondern auch dich. Wer sie ignoriert, kann am Ende persönlich haften.
Remonstrationspflicht bedeutet: Beamtinnen und Beamte müssen bei ihren Vorgesetzen widersprechen beziehungsweise remonstrieren, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung haben.
Aber was steckt hinter der Remonstrationspflicht? Wie funktioniert sie in der Praxis?
Antworten auf diese und weitere Fragen hat #staatklar in Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten des dbb beamtenbund und tarifunion zusammengestellt.
Das Grundgesetz begründet in Artikel 33 das besondere Dienst- und Treueverhältnis für Beamtinnen und Beamte. Hieraus ergeben sich besondere Rechte und Pflichten. So unterliegen Beamtinnen und Beamte beispielsweise der sogenannten Folgepflicht, die sie verpflichtet, dienstliche Weisungen auszuführen (§ 62 Abs. 1 S. 2 BBG bzw. § 35 S. 2 BeamtStG).
Gleichzeitig tragen Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen selbst die volle persönliche Verantwortung (§ 63 Abs. 1 BBG bzw. § 36 Abs. 1 BeamtStG). Heißt: Wenn eine Handlung nicht rechtmäßig ist, drohen gegebenenfalls disziplinarrechtliche, haftungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Hier entsteht ein Konflikt: Einerseits sollst du Anweisungen befolgen. Andererseits haftest du persönlich, wenn etwas gegen das Gesetz verstößt – auch dann, wenn du weisungsgemäß gehandelt hast.
Genau hier greift die Remonstrationspflicht. Sie löst den Konflikt auf und entlastet dich, wenn du rechtzeitig widersprochen hast. Nach einer Remonstration trägst du nicht mehr die persönliche Verantwortung für die Ausführung – außer die Weisung verletzt die Menschenwürde oder stellt klar erkennbar eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar.
Außerdem sorgt die Remonstrationspflicht für mehr behördeninterne Selbstkontrolle. Sie trägt dazu bei, dass staatliches Handeln gesetzeskonform bleibt.
Das Gesetz verlangt, dass du Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung unverzüglich mitteilst.
Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Du darfst dir kurz Zeit nehmen, um die Lage zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit deinen Kolleg*innen zu halten. Aber sobald deine Zweifel konkret werden, musst du dich an deine Vorgesetzten wenden.
Die Remonstration lässt sich in mehrere Schritte unterteilen.
Wichtig ist: Eine Remonstration muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Trotzdem solltest du alles schriftlich dokumentieren, um dein Handeln belegen zu können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Bestätigung einer Weisung auf Verlangen schriftlich erfolgen muss.
Bei den folgenden beiden Fällen handelt es sich um fiktive Fälle, die grundsätzlich Anlass für eine Remonstration sein können.
Wenn du nicht remonstrierst und trotzdem eine rechtswidrige Handlung ausführst, trägst du die volle persönliche Verantwortung. Dann drohen dir haftungsrechtliche oder disziplinarrechtliche Folgen – im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Die Remonstrationspflicht ist deshalb keine bürokratische Formalität, sondern ein wichtiger Schutzmechanismus für rechtsstaatliches Handeln und für dich selbst.
Redaktion: cdi