• Jahr > 2021, 28.10.2021, Einkommensrunde 2021, Ort > Europa > Deutschland > Hamburg, Prozentlauf
    Fragen zu den anstehenden Tarifverhandlungen in Hessen 2024? #staatklar liefert Antworten. Foto: Anne Oschatz

Faktencheck TV-H

Tarifverhandlungen in Hessen – zehn Eckpunkte, einfach erklärt

Die Tarifverhandlungen in Hessen gehen diese Woche in die entscheidende Runde. Im Faktencheck liefert #staatklar Antworten auf alle Fragen, die jetzt wichtig sind.

1. Wie lauten die Forderungen der Gewerkschaften?

  • Die Tabellenentgelte sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich steigen.
  • Die Entgelte für Auszubildende und Praktikant*innen sollen um 260 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Darüber hinaus haben die Gewerkschaften unter anderem folgende Erwartungen:

  • Aktuell ergibt sich die Höhe der Jahressonderzahlung anteilig aus dem monatlichen Bruttoentgelt. Dieser Anteil kann sich je nach Entgeltgruppe unterscheiden. Die Gewerkschaften erwarten die Umwandlung der Jahressonderzahlung in ein volles 13. Monatsentgelt.
  • Erwartet wird außerdem die Dynamisierung der Kinderzulage sowie die Einführung einer dynamischen Gefährdungszulage für Beschäftigte der Wachpolizei von 120 Euro. Dynamisch bedeutet, dass die Zulage an die lineare Entwicklung der Tabellenentgelte gekoppelt ist. Wenn die Entgelte steigen, steigen folglich auch die Zulagen.
  • Wer im öffentlichen Dienst in Hessen seine Ausbildung absolviert, wird aktuell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern mindestens die Abschlussnote „Befriedigend“ erreicht wurde. Außerdem dürfen keine personenbedingten, verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Die Gewerkschaften setzen sich für die Fortführung dieser Regelung ein, weiterhin für den Anspruch auf Ausbildung in Teilzeit. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt und sich für eine Anstellung entscheidet, soll eine Bindungsprämie von 1.000 Euro erhalten.
  • Auch für Beschäftigte an Hochschulen soll der neue Tarifvertrag Verbesserungen bringen: in Hinblick auf die Befristungsregelungen für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte, außerdem ist die Einbeziehung von studentischen Hilfskräften in den Geltungsbereich des TV-H ein erklärtes Ziel.
  • Wer sich gewerkschaftlich engagiert, soll sich für mehr Tage als bislang für gewerkschaftliche Tätigkeiten freistellen lassen können.

Die Forderungen und Erwartungen haben die Gewerkschaften am 8. November 2023 beschlossen.

2. Um welche Tarifverträge geht es bei den Verhandlungen?

Die Tarifparteien verhandeln insgesamt über drei Verträge für den öffentlichen Dienst in Hessen: den allgemeinen Tarifvertrag (TV-H), den Vertrag für die Auszubildenden (TVA-H BBiG) sowie einen weiteren Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Pflege (TVA-H Pflege).

„BBiG“ steht für Berufsbildungsgesetz.

3. Wen betreffen die Tarifverhandlungen?

Die Tarifverhandlungen betreffen etwa 45.000 Arbeitnehmende, indirekt knapp 120.000 Landes- sowie Kommunalbeamt*innen, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll. Ebenfalls indirekt betroffen sind über 95.000 Versorgungsempfänger*innen.

Nicht betroffen von den Tarifverhandlungen sind Beschäftigte und Beamt*innen des Bundes, die in Hessen arbeiten oder ihren Dienst verrichten. Selbiges gilt für Tarifbeschäftigte in Kommunen. Für diese Statusgruppen gelten der TVöD Bund beziehungsweise der TVöD VKA.

4. Wer verhandelt?

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertreten die Arbeitnehmerseite. Verhandlungsführer für den dbb ist Tarifchef Volker Geyer.

Das Hessische Innenministerium vertritt die Arbeitgeberseite. Innenminister und damit Verhandlungsführer ist der CDU-Politiker Roman Poseck.

5. Wann wird verhandelt?

Aktuell sind zwei Verhandlungsrunden vorgesehen: Die erste findet am Mittwoch, 14. Februar 2024, statt. Die zweite von Donnerstag, 14. März, bis einschließlich Freitag, 15. März 2024.

6. Was sind mögliche Verhandlungsergebnisse?

  • Eine lineare Erhöhung ist eine prozentuale Erhöhung des Entgelts, deren Umsetzung in der Regel gestaffelt erfolgt. Die Zeitpunkte der Erhöhungen sind im Tarifvertrag festgelegt.
  • Ein Sockelbetrag bewirkt, dass niedrige Entgeltgruppen stärker profitieren. Statt einer prozentualen Erhöhung vereinbaren die Tarifparteien einen bestimmten Betrag, um den das Entgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird.
  • Mindestbeträge sind eine weitere Option, um für niedrige Entgeltgruppen bessere Abschlüsse zu erreichen. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen nicht unbedingt spürbar mehr Geld. Ein vereinbarter Mindestbetrag hat Priorität gegenüber einer vereinbarten linearen Erhöhung.
  • Mit Leermonaten ist der Zeitraum gemeint, in dem keine Entgelterhöhung erfolgt, obwohl der Tarifvertrag bereits ausgelaufen ist. Um Kosten zu sparen, hat die Arbeitgeberseite großes Interesse daran, dass zwischen dem Auslaufen des Tarifvertrags und der ersten anteiligen Entgelterhöhung möglichst viel Zeit verstreicht.
  • Der Inflationsausgleich ist ein Novum der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2023. Die Gewerkschaften haben ihn nicht explizit gefordert, weil er nicht tabellenwirksam ist, wollten das Angebot allerdings nicht ausschlagen. Keine Frage, der Inflationsausgleich ist attraktiv – aber vor allem auch für die Arbeitgeberseite. Denn es gilt: Brutto ist gleich netto, entsprechend sind keine Sozialabgaben fällig. Langfristig profitieren Arbeitnehmende mehr von tabellenwirksamen Entgelterhöhungen.
  • Für jeden Tarifvertrag vereinbaren die Tarifparteien eine Laufzeit – also einen Zeitraum, in dem der Vertrag gültig ist. Während der Laufzeit besteht Friedenspflicht, Streiks sind nicht erlaubt.
  • Gegenstand der Tarifverhandlungen sind auch Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden. Die Gewerkschaften setzen sich für eine unbefristete Übernahme ein.

7. Wie wird das Tarifergebnis auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen?

Wenn die Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten mehr Geld vereinbaren, erhöhen sich in der Regel auch die Besoldung der Beamt*innen und die Pensionen der Versorgungsempfänger*innen. Dabei sind die prozentualen Erhöhungen zentral. Allerdings ist die Übertragung kein Automatismus. Die Gesetzgeber, also im konkreten Fall das Land Hessen, muss das entsprechende Besoldungsgesetz anpassen. Dieses definiert genau, wer zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe mehr Geld bekommt. 

Das Tarifergebnis der Einkommensrunde für Bund und Kommunen wird nur auf die Bundesbeamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen. Für die Landes- und Kommunalbeamt*innen und entsprechenden Versorgungsempfänger*innen erfolgt dies hingegen auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder – im hessischen Fall entsprechend auf Grundlage des TV-H.

Übertragen wird nur, was rechtlich zulässig und möglich ist – dies nennt man systemgerecht. Denn nicht alle Vereinbarungen lassen sich vom Tarifrecht direkt ins Beamtenrecht übertragen. Problematisch sind unter anderem Sockelbeträge, da es im Beamtenrecht ein sogenanntes Abstandsgebot gibt. Das bedeutet: Zwischen den Besoldungsgruppen muss ein bestimmter Abstand bestehen. Die Besoldungsgruppen spiegeln nämlich den Leistungsgrundsatz wider, den es einzuhalten gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sockelbeträge in Linearanpassungen umzurechnen und damit systemgerecht auf das Beamtenrecht zu übertragen. Damit würde auch dieser Teil der Vereinbarung des Tarifvertrags für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wirksam. Im Idealfall erfolgt die sogenannte systemgerechte Übertragung zeitgleich – heißt: Wenn die Tarifbeschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld bekommen, soll dies auch für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.

8. Warum verhandelt Hessen nicht zusammen mit den anderen Bundesländern?

Bei den Verhandlungen über den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vertritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitgeberseite. Um günstigere Abschlüsse zu erreichen, ist Hessen 2004 aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten. Inzwischen sind die Abschlüsse jedoch für die Beschäftigten attraktiver als die Abschlüsse mit der TdL.

9. Worin unterscheidet sich der Tarifvertrag für Hessen von dem für die übrigen Bundesländer (TV-L)?

Was die Höhe der Tabellenentgelte betrifft, bewegt sich der TV-H insgesamt auf dem Niveau des TV-L. Insbesondere bei den Zusatzvereinbarungen gibt es allerdings Unterschiede, die den hessischen Tarifvertrag aufwerten. Dazu gehören unter anderem:

  • die Entgeltgruppe 16, die betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der Entgeltgruppe 15 liegt.
  • die stufengleiche Höhergruppierung. Heißt: Wer beispielsweise von der Entgeltgruppe 12 Stufe 3 in die Entgeltgruppe 13 aufsteigt, ist auch hier in die Stufe 3 eingruppiert.
  • die Zahlung einer Kinderzulage von derzeit 100 Euro pro Kind, die sich ab dem dritten Kind um jeweils 53,05 Euro erhöht.
  • die Lohnstufen in 1a und 1b in den Entgeltgruppen 2 bis 16. Die Stufenlaufzeiten liegen jeweils nur bei sechs Monaten. Heißt: Bereits nach einem halben Jahr bekommen Tarifangestellte in Hessen mehr Geld. Im TV-L ist lediglich die Stufe 1 vorgesehen. Die Stufenlaufzeit beträgt hier ein Jahr.
  • die Option, einen Teil der Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
  • die Option, innerhalb der ersten acht Wochen nach Geburt des Kindes durch die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Elterntage zu nehmen. Dauer: 20 Prozent der individuell vereinbarten, durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
  • eine verbesserte Stufenzuordnung für Auszubildende, die übernommen werden. Es erfolgt grundsätzlich die Eingruppierung in Entgeltstufe 2.

10. Wie blickt die dbb jugend auf die Tarifverhandlungen in Hessen?

„Knackpunkt ist für uns als dbb jugend die Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, außerdem die Verlängerung der unbefristeten Übernahme“, sagt Toni Nickel, stellvertretender Vorsitzender der dbb jugend. Er verweist auf die Trendstudie „Jugend in Deutschland“, wonach die Bezahlung für junge Menschen eine große Rolle spielt. „Das ist angesichts der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht verwunderlich. Hier brauchen wir eine Verbesserung, damit der öffentliche Dienst konkurrenzfähig bleibt. Dazu kann auch die geforderte Bindungsprämie von 1.000 Euro beitragen. Letztlich profitiert die gesamte Gesellschaft, wenn sich junge Talente für den Staat als Arbeitgeber entscheiden.“

Nicht zuletzt ist die gewerkschaftliche Forderung, den Anspruch auf Teilzeitausbildung im Tarifvertrag zu verankern, für den stellvertretenden Vorsitzenden besonders wichtig: „Damit würden wir mehr Flexibilität ermöglichen und alle in ihrer Lebensrealität abholen. Wer Kinder hat, könnte die Ausbildung besser mit dem Familienleben vereinbaren.“