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    Tarifverträge, Entgelttabellen, Tarifverträge: #staatklar liefert den Überblick. Foto: Popescu Gelu Sorin/Colourbox

Kurz erklärt

FAQ für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst

Was bringen Tarifverträge? Welche Entgelttabellen gibt es für den öffentlichen Dienst? Wie funktionieren Tarifverhandlungen? #staatklar liefert Antworten.

Die Teamleiterin in der Sozialbehörde. Der Koch in der Kantine der Bundespolizei. Die Erzieherin in der Kindertagesstätte. Die Sozialarbeiterin in der Jugendwerkstatt. Der Forstwirt im brandenburgischen Wald. Die Pflegerin im Maßregelvollzug. Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen.

Trotz unterschiedlicher Berufe haben alle etwas gemeinsam: Sie sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Ihr Arbeitgeber ist eine sogenannte Körperschaft öffentlichen Rechts – also etwa der Bund, ein Bundesland, eine Stadt oder eine Kommune. Und alle arbeiten in der Daseinsvorsorge. Dieser Begriff bezeichnet die staatliche Aufgabe, für alle Dienstleistungen und Güter zu sorgen, die für ein menschliches Dasein erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Straßen, Schulen und Krankenhäuser, außerdem die Energie- und Wasserversorgung, die Leistungsverwaltung, zum Beispiel der Sozialhilfe, und noch vieles mehr.

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von Tarifverträgen, die Klarheit und Sicherheit schaffen. Die Bezahlung ist rechtsverbindlich geregelt. Das gilt auch für die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, deren Ausgang oft von Sympathie und individuellem Geschick abhängt, entfallen. Darum kümmern sich die Gewerkschaften, die regelmäßig Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebenden führen, um die Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nicht zuletzt profitieren Tarifbeschäftigte – abhängig vom Tarifvertrag – von zahlreichen Sonderregelungen: beispielsweise von einer Übernahmegarantie nach der Ausbildung oder der Option, die Jahressonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.

Wer neu in den öffentlichen Dienst startet, sieht sich oft mit vielen unbekannten Abläufen und Fremdwörtern konfrontiert. #staatklar hat mit den Tarifexpert*innen des dbb beamtenbund und tarifunion Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Welche Tarifverträge sind für den öffentlichen Dienst zentral?

Zentral sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H).

Welcher Tarifvertrag für wen gilt, richtet sich nach dem Arbeitgeber. Für die meisten Beschäftigten, die beim Bund oder bei einer Kommune angestellt sind, ist der TVöD von Bedeutung.

  • Genau genommen handelt es sich beim TVöD um zwei eigenständige Tarifverträge: den TVöD für die Beschäftigten des Bundes (TVöD Bund) und den TVöD für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA). Beide Tarifverträge ähneln sich stark. Sie enthalten einen sogenannten Allgemeinen Teil, der die Arbeitsbedingungen für den öffentlichen Dienst regelt – unter anderem in Hinblick auf Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub. In den sogenannten Besonderen Teilen stehen Bestimmungen, die für die folgenden sechs Sparten von Bedeutung sind: Entsorgungsbetriebe, Flughäfen, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen und Verwaltung.
  • Sowohl der TVöD Bund als auch der TVöD VKA umfassen eine allgemeine Entgelttabelle. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Tabelle) und in der Pflege (P-Tabelle) gibt es eigenständige Entgelttabellen.
  • Auszubildende und Dualstudierende des Bundes und der Kommunen profitieren von eigenen Tarifverträgen: vom Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG (TVAöD BBiG, Berufsbildungsgesetz) und dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) sowie dem Tarifvertrag für Studierende (TVSöD). Auch dualstudierende Hebammen im Kommunalen haben einen Tarifvertrag, den TVHöD. Gut zu wissen: Einen Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten gibt es ebenfalls (TVPöD).
  • Jenseits vom TVöD existieren noch weitere Tarifverträge, die Beschäftigte im Kommunalen betreffen. Das sind unter anderem Tarifverträge für den Nahverkehr (TV-N), die sich teils am TVöD orientieren, und der Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V). Eigenständige Tarifverträge, die sich ebenfalls am TVöD orientieren, gibt es für die Beschäftigten der Autobahn GmbH, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bei einem Bundesland – außer Hessen – angestellt ist, findet die Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen und Entgelt meist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Entsprechend zum TVöD beinhaltet der TV-L ebenfalls einen Allgemeinen Teil, der allgemeine Arbeitsbedingungen festlegt. Darauf folgt der B-Teil, in dem Sonderregelungen für verschiedene Sparten definiert sind, unter anderem für tarifbeschäftigte Lehrkräfte sowie für Beschäftigte an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken.

  • Der TV-L umfasst mehrere Entgelttabellen: eine allgemeine, eine für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle), eine für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) sowie eine Entgelttabelle für Ärzt*innen.
  • Für Auszubildende und Dualstudierende der Länder gibt es eigene Tarifverträge: den Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder (TVA-L BBiG), den Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege), den Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit), den Tarifvertrag für die Dualstudierenden der Länder (TVdS-L) sowie den Tarifvertrag für Auszubildende in der Forstwirtschaft der Länder (TVA-L-Forst). Praktikant*innen haben ebenfalls einen Tarifvertrag (TV-Prakt-L).
  • Eigenständige Tarifverträge mit eigenständigen Entgelttabellen existieren für Personenkraftfahrer*innen (TV Pkw-Fahrer) und Beschäftigte in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) der Länder.

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gilt ein eigener Tarifvertrag (TV-H). Grund ist, dass das Bundesland 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten ist und eigenständig verhandelt. Die TdL vertritt in den Tarifverhandlungen über den TV-L die Arbeitgeberseite.

  • Der TV-H gliedert sich – wie der TV-L – in einen Allgemeinen Teil und den B-Teil mit Sonderregelungen für bestimmte Sparten.
  • Es gibt ebenfalls mehrere Entgelttabellen, unter anderem eine allgemeine, eine für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und eine für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle).
  • Nicht zuletzt profitieren die Auszubildenden von einem allgemeinen Tarifvertrag (TVA-H BBiG) und einem separaten Tarifvertrag für die Pflege (TVA-H Pflege). Einen Tarifvertrag für Dualstudierende gibt es in Hessen nicht.

Wie sind die Entgelttabellen aufgebaut?

Alle Entgelttabellen listen die monatlichen Brutto-Entgelte und funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip:

  • Links stehen die Entgeltgruppen. Sie sind je nach Tarifvertrag und Entgelttabelle unterschiedlich benannt – in der allgemeinen Tabelle TV-L ist beispielsweise von „EG13“ die Rede, in der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst hingegen von „S 13“. Auch die Anzahl der Entgeltgruppen kann variieren. Faustregel: je höher die Zahl, desto höher die Entgeltgruppe. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel: In der Entgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit verhält es sich umgekehrt. Hinzu kommt, dass nicht von Entgeltgruppen die Rede ist, sondern von Tätigkeitsebenen (TE). Die niedrigste ist die TE VIII, die höchste die TE I.
  • Jede Entgeltgruppe hat mehrere Stufen. Die Beschäftigten steigen mit zunehmender Berufserfahrung auf und bekommen ein entsprechend höheres Entgelt.
  • Manche Entgeltgruppen sind mit dem Zusatz „Ü“ versehen – dieses steht für Überleitung. Beispiel: Im TVöD gibt es die Entgeltgruppen 15 und 15Ü. Dies ist die Folge einer Systemumstellung aus dem Jahr 2005: Vor der Umstellung hatten Beschäftigte in der alten Vergütungs- beziehungsweise Lohngruppe mehr Geld, als in der neuen Entgeltgruppe 15 vorgesehen war. Um bestehende Entgelte nicht zu kürzen, verständigten sich die Beteiligten darauf, die Entgeltgruppe 15Ü einzuführen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Entgeltgruppe 2Ü im TVöD. Für alle, die neu im öffentlichen Dienst starten, sind die Ü-Entgeltgruppen nicht von Bedeutung, da in ihrem Fall keine Eingruppierung in diese Entgeltgruppen erfolgt.
  • Einige Entgeltgruppen sind mit Buchstaben versehen. Im TV-L wird beispielsweise zwischen den Entgeltgruppen 9a und 9b unterschieden. Auch das ist Folge einer Systemumstellung: Aus der Einführung des TV-L im Jahr 2006 resultierte eine neue EG 9, die für bestimmte Beschäftigtengruppen unterschiedliche Stufenanzahlen und Stufenlaufzeiten vorsah, die (inoffiziell) sogenannte „kleine EG 9“ und „große EG 9“. Dies beruhte letztlich auf der vor Einführung des TV-L vorgenommenen Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte und deren Überleitung in den TV-L. Die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten und Stufenanzahl wurden einige Jahre später abgeschafft und die EG 9a und 9b geschaffen. Ähnliche Hintergründe liegen auch bei anderen Entgeltgruppen vor, in denen es eine a-, b- und möglicherweise auch eine c-Gruppe gibt.
  • In Hinblick auf Entgeltstufen können ebenfalls Unterscheidungen zwischen a-Stufen und b-Stufen vorkommen: Im TV-H etwa gibt es in den Entgeltgruppen 2 bis 16 die Entgeltstufen 1a und 1b. Die Stufenlaufzeiten liegen hier jeweils nur bei sechs Monaten. Heißt: Bereits nach einem halben Jahr bekommen Tarifbeschäftigte in Hessen mehr Geld. Im TV-L ist die Stufe 1 nicht unterteilt. Die Stufenlaufzeit beträgt hier ein Jahr.

Entgeltgruppe bekannt? Stufe ebenfalls? Und die richtige Tabelle gefunden? Dann lässt sich der eigene Verdienst einfach nachschauen.

Die aktuellen Entgelttabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.

Wichtig ist, immer genau auf die Gültigkeit zu schauen – insbesondere, wenn Tarifeinigungen beinhalten, dass Entgelte innerhalb der Laufzeit mehrmals steigen. Entsprechend kann es vorkommen, dass eine Entgelttabelle nur für wenige Monate gültig ist.

Wie funktioniert eine Tarifverhandlung?

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“ – so steht es in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes.

In Deutschland besteht Koalitionsfreiheit. Das bedeutet zunächst einmal, dass alle das Recht haben, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Diese können den Zweck verfolgen, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, wie es im Grundgesetz heißt. Es gibt Vereinigungen, welche die Interessen der Arbeitgebenden vertreten. Das sind die Arbeitgeberverbände. Das Gegenstück bilden die Gewerkschaften, welche sich für die Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen. Die beiden Seiten können in Deutschland frei über Arbeitsbedingungen und Entgelte verhandeln, ohne dass der Staat sich einmischt. Das nennt man Tarifautonomie.

Wer konkret an einer Tarifverhandlung beteiligt ist, hängt vom Einzelfall ab. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vertritt unter anderem der dbb beamtenbund und tarifunion als Gewerkschaft die Arbeitnehmenden. Für die Arbeitgebenden verhandeln – wenn es um die TVöD geht – das Bundesinnenministerium und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Arbeitgebenden. Im Fall des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vertritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitgeberseite. Und im Fall des TV-H das hessische Innenministerium. Bei allen, die unmittelbar an Tarifverhandlungen beteiligt sind, handelt es sich um Tarifparteien. Jede Tarifpartei stellt Verhandlungsführer*innen.

Tarifverhandlungen folgen, wenn man so will, immer einer ähnlichen Choreografie. Natürlich bestehen Nuancen, die sich daraus ergeben, wie schnell sich die Tarifparteien einigen. Die Gesamtheit aller Schritte, vom Anfang bis zum Ende der Tarifverhandlungen, bilden eine Tarifrunde. Die Verhandlungen sind Bestandteil der Tarifrunde. Doch der Reihe nach:

  • Den Startschuss bilden der Forderungsbeschluss und die Forderungsverkündung durch die Gewerkschaften. Diese finden in der Regel statt, bevor der aktuelle Tarifvertrag ausläuft.
  • Sobald die Forderungen stehen, können die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag beginnen. Die Termine für die Verhandlungsrunden können die Tarifparteien im Voraus abstimmen. Das ist kein Muss, aber bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst üblich. Bei Bedarf lassen sich weitere Termine ergänzen. Weiterhin ist es möglich, vorab eine Schlichtungsvereinbarung zu treffen, was bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Dann würde im Konfliktfall eine paritätisch besetzte Kommission vermitteln, die ein unparteiischer Vorsitz leitet.
  • Friedenspflicht besteht nur während der Laufzeit. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisieren die Gewerkschaften Aktionen, Demonstrationen und gegebenenfalls Warnstreiks. Zeichnet sich ab, dass die Arbeitgebenden die Forderungen nicht erfüllen wollen, können unbefristete Streiks folgen. Ob sie bereit sind, in einen unbefristeten Streik zu gehen, darüber entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in der sogenannten Urabstimmung. Erfolgreich ist die Abstimmung, wenn sich 75 Prozent der Stimmberechtigten, die ihre Stimme abgegeben haben, dafür aussprechen. Wer streikt, erhält von der Gewerkschaft ein Streikgeld, das den Verdienstausfall zum Teil kompensiert.
  • Sind die Verhandlungen erfolgreich, steht eine Tarifeinigung. Diese halten die Tarifparteien in der Regel schriftlich fest. Der neue Tarifvertrag wird in der sogenannten Redaktion ausformuliert, was einige Monate dauern kann. Die Einigung ist erst rechtsverbindlich, wenn der Tarifvertrag steht. Die Laufzeit gilt immer rückwirkend zu dem Datum, an dem der vorherige Tarifvertrag ausgelaufen ist.

Was sind mögliche Verhandlungsergebnisse?

Die Verhandlungsergebnisse beziehen sich auf das Entgelt oder sonstige Arbeitsbedingungen. In diesem Zusammenhang kommen immer wieder Fachbegriffe zum Einsatz. Hier einige gängige:

  • Eine lineare Erhöhung ist eine prozentuale Erhöhung des Entgelts, deren Umsetzung in der Regel gestaffelt erfolgt. Die Zeitpunkte der Erhöhungen sind im Tarifvertrag festgelegt.
  • Ein Sockelbetrag bewirkt, dass niedrige Entgeltgruppen stärker profitieren. Statt einer oder zusätzlich zu einer prozentualen Erhöhung vereinbaren die Tarifparteien einen bestimmten Betrag, um den das Entgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird.
  • Mindestbeträge sind eine weitere Option, um für niedrige Entgeltgruppen bessere Abschlüsse zu erreichen. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen nicht unbedingt spürbar mehr Geld. Ein vereinbarter Mindestbetrag hat Priorität gegenüber einer vereinbarten linearen Erhöhung.
  • Mit Leermonaten ist der Zeitraum gemeint, in dem keine Entgelterhöhung erfolgt, obwohl der Tarifvertrag bereits ausgelaufen ist. Um Kosten zu sparen, hat die Arbeitgeberseite großes Interesse daran, dass zwischen dem Auslaufen des Tarifvertrags und der ersten anteiligen Entgelterhöhung möglichst viel Zeit verstreicht.
  • Der Inflationsausgleich ist ein Novum der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2023. Die Gewerkschaften haben ihn nicht explizit gefordert, weil er nicht tabellenwirksam ist, wollten das Angebot allerdings nicht ausschlagen. Keine Frage, der Inflationsausgleich ist attraktiv. Denn es gilt: Brutto ist gleich netto, entsprechend sind keine Sozialabgaben fällig. Langfristig profitieren Arbeitnehmende jedoch mehr von tabellenwirksamen Entgelterhöhungen.
  • Für jeden Tarifvertrag vereinbaren die Tarifparteien eine Laufzeit – also einen Zeitraum, in dem der Vertrag gültig und nicht kündbar ist. Während der Laufzeit besteht Friedenspflicht, Streiks sind nicht erlaubt.
  • Gegenstand der Tarifverhandlungen sind oft auch Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden, Prämien und Zulagen für bestimmte Sparten im öffentlichen Dienst.
  • In Hinblick auf Zulagen, die möglicherweise Teil einer Tarifeinigung sind, ist oft von „dynamischen Zulagen“ die Rede. Dynamisch bedeutet, dass die Zulage an die lineare Entwicklung der Tabellenentgelte gekoppelt ist. Wenn die Entgelte steigen, steigen folglich auch die Zulagen.