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Eine Beamtenlaufbahn ist der gesetzlich geregelte Berufsweg von Beamtinnen und Beamten. Foto: Colourbox/dbb
Kurz erklärt Was ist eine Beamtenlaufbahn?
Vom Einstieg über den Vorbereitungsdienst bis zur Beförderung: Das Laufbahnrecht ordnet den Berufsweg von Beamt*innen. Doch welche Regeln gelten für dich? Eine Orientierungshilfe.
„Laufbahn“ – diesem Begriff begegnen Anwärterinnen und Anwärter im öffentlichen Dienst früh. Gemeint ist damit nicht bloß ein möglicher Karriereweg, sondern der gesetzlich geregelte Berufsweg von Beamtinnen und Beamten. Das Laufbahnrecht beantwortet drei zentrale Fragen: Wie gelingt der Einstieg in den Staatsdienst? Wie kannst du dich beruflich weiterentwickeln? Und welche formalen Regeln gelten auf diesem Weg?
Das Laufbahnrecht regelt damit viele Punkte, die für den Einstieg ins Beamtenverhältnis eine Rolle spielen: Zugangsvoraussetzungen, mögliche Prüfungen im Vorbereitungsdienst und die Dauer der Probezeit, außerdem Voraussetzungen für Beförderungen und den Aufstieg in höhere Ämter. Vorgaben für dienstliche Beurteilungen sind ebenfalls Teil des Laufbahnrechts.
Wo kann ich Informationen nachlesen, die mich betreffen?
Bund und Länder gestalten ihr Laufbahnrecht eigenständig. Deshalb gibt es nicht die eine Regelung, die für alle Beamt*innen in Deutschland gilt, sondern verschiedene Laufbahngesetze und Laufbahnverordnungen. Wer wissen möchte, welche Vorschriften für die eigene Ausbildung, Probezeit oder Entwicklung gelten, muss in den Gesetzen seines Dienstherrn nachlesen.
- Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist grundsätzlich die Bundeslaufbahnverordnung maßgeblich.
- Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis bei Ländern und Kommunen gelten hingegen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
Diese allgemeinen Vorschriften schaffen den Rahmen – unabhängig davon, ob jemand etwa in einer Verwaltung, bei der Polizei, beim Zoll oder im technischen Bereich arbeitet.
Die konkreten Anforderungen einzelner Berufe stehen in zusätzlichen Verordnungen. Besonders der Vorbereitungsdienst wird dort detailliert geregelt: von den Einstellungsvoraussetzungen über Ausbildungsinhalte bis hin zu Prüfungen. Um die richtigen Informationen zu finden, hilft es, zunächst die eigene Laufbahngruppe und Fachrichtung einzuordnen.
Was ist eine Laufbahngruppe?
Laufbahngruppen strukturieren Berufe im Beamtenverhältnis. Sie ordnen Tätigkeiten vor allem danach, welches Niveau an Vorbildung und Ausbildung für den Einstieg erforderlich ist. Vereinfacht gesagt: Je nach Schulabschluss, Berufsausbildung oder Hochschulabschluss beginnt der Berufsweg in einer anderen Laufbahngruppe.
Trotz ähnlicher Grundidee verwenden Bund und Länder unterschiedliche Begriffe und Modelle. Die konkreten Bezeichnungen und Zuschnitte können sich abhängig vom Dienstherrn unterscheiden.
Der Bund und das Saarland unterscheiden zum Beispiel vier Laufbahngruppen:
- Einfacher Dienst: in der Regel Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist.
- Mittlerer Dienst: in der Regel Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung voraussetzen.
- Gehobener Dienst: in der Regel Tätigkeiten, für die ein Bachelor-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist.
- Höherer Dienst: in der Regel Tätigkeiten, für die ein Master-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist.
Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nutzen dasselbe System, allerdings haben sie den einfachen Dienst mittlerweile abgeschafft. Heißt: Wer in diesen Bundesländern eine Verbeamtung anstrebt, muss formal mindestens die Voraussetzungen für den mittleren Dienst erfüllen.
In den anderen Ländern gibt es abweichende Begriffe, welche die Gliederung zwischen einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst im Grundsatz widerspiegeln. Bayern spricht beispielsweise von vier Qualifikationsebenen.
Die übrigen Länder – mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz – fassen die früheren unteren und oberen Laufbahngruppen zusammen: Sie unterscheiden zwischen Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2. Beide Gruppen haben jeweils ein erstes und ein zweites Einstiegsamt.
Was ist ein Einstiegamt?
Das Einstiegsamt ist das Amt, mit dem eine Beamtin oder ein Beamter in den Dienst eintritt. Es markiert den formalen Startpunkt innerhalb einer Laufbahngruppe – und ist nicht gleichbedeutend mit einer konkreten Stellenbezeichnung, wie beispielsweise „Sachbearbeiter*in“, „Referent*in“ oder „Polizeikommissar*in“.
In Rheinland-Pfalz ist weder von Qualifikationsebenen noch von Laufbahngruppen die Rede, sondern – ganz aufs Wesentliche beschränkt – von vier Einstiegsämtern.
Welche Fachlaufbahnen gibt es?
Außer der vertikalen Einteilung nach Ausbildung und Einstiegsebene gibt es noch eine horizontale Gliederung: die fachlich verwandten Laufbahnen. Auch hier unterscheiden sich die Modelle von Bund und Ländern teils deutlich.
Entscheidend ist das Grundprinzip. Innerhalb fachlich verwandter Laufbahnen lassen sich unterschiedliche Vorbereitungsdienste einrichten. Dabei tauchen die Laufbahngruppen erneut auf. Für denselben fachlichen Bereich kann es also getrennte Ausbildungsvorschriften für verschiedene Einstiegsämter geben.
Ein Beispiel: Beim Bund gibt es die Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Dazu gehört auch der diplomatische Dienst. Für Tätigkeiten im Auswärtigen Amt existieren unterschiedliche Vorbereitungsdienste für den mittleren, gehobenen und höheren Auswärtigen Dienst. Wer sich für eine Laufbahn interessiert, muss also nicht nur die Fachrichtung kennen, sondern auch die passende Laufbahngruppe auswählen.
Diese Fachlaufbahnen gibt es beim Bund
- nichttechnischer Verwaltungsdienst (u. a. Bundespolizei, Zoll, Verwaltung, Bundesnachrichtendienst)
- technischer Verwaltungsdienst (u. a. Wehrtechnik in der Bundeswehrverwaltung, Beamt*innen bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung)
- sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
- naturwissenschaftlicher Dienst (u. a. Deutscher Wetterdienst)
- agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
- ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
- sportwissenschaftlicher Dienst
- kunstwissenschaftlicher Dienst
(§ 6 BLV)
Mehr entdecken: Warum dürfen Beamt*innen nicht streiken?
Fazit: Wie finde ich die Laufbahnverordnung zu meinem Beruf?
Grundsätzlich gilt: Die allgemeine Laufbahnverordnung deines Dienstherrn erklärt die übergeordneten Regeln – also etwa den Aufbau der Laufbahnen, die Probezeit oder Grundsätze für Beförderungen. Die berufsbezogenen Details stehen meist in besonderen Ausbildungs- oder Prüfungsverordnungen. Diese beziehen sich häufig auf den Vorbereitungsdienst und legen zum Beispiel Voraussetzungen, Ausbildungsstationen, Inhalte und Prüfungen fest. Entsprechend führt der Weg zur richtigen Verordnung über den Dienstherrn, die Fachrichtung und die Laufbahngruppe.
Du willst zum Zoll? Dein Dienstherr ist der Bund. Der Zoll gehört zum nichttechnischen Verwaltungsdienst. Je nach angestrebtem Einstieg gibt es eigene Regelungen für den Vorbereitungsdienst im mittleren und gehobenen Dienst.
Du willst zur Feuerwehr in Niedersachen? Relevant ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr in Niedersachsen. Dort sind drei verschiedene Laufbahngruppen eingerichtet:
- Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt
- Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
- Laufbahngruppe2, zweites Einstiegsamt
Du willst zum Finanzamt in Bayern? Maßgeblich ist die bayerische Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen. Möglich ist der Einstieg in zwei verschiedenen Laufbahngruppen: in die zweite und in die dritte Qualifikationsebene.
Redaktion: cdi