-
Anzeige
Wer die Förderung für Wohneigentum nutzen möchte, kann mit der neuen Eigenheimrente auf unterschiedliche Ziele hinarbeiten Foto: Charnchai Saeheng/ Adobe Stock
Altersvorsorge Vorsorgen mit neuen Möglichkeiten
Die staatliche Förderung wird attraktiver und flexibler – und eröffnet auch für den Weg ins eigene Zuhause bessere Chancen.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz stellt die Bundesregierung die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 neu auf. Ziel des Gesetzgebers ist, mehr Menschen beim Aufbau einer zusätzlichen Vorsorge zu unterstützen und ihnen dabei unterschiedliche Wege zu eröffnen.
Künftig sollen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Außer den klassischen Vorsorgelösungen rückt dabei auch das langfristige Sparen am Kapitalmarkt stärker in den Fokus. Wer dagegen Wohneigentum erwerben, entschulden oder die eigene Immobilie altersgerecht erhalten möchte, kann die Förderung weiterhin gezielt für die eigenen vier Wände einsetzen. Aus dem bisherigen Wohn-Riester wird dafür die neue Eigenheimrente.
Gerade Wohneigentum kann ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein: Ist die Immobilie bis zum Ruhestand weitgehend oder vollständig abbezahlt, fällt mit der Miete eine der größten regelmäßigen Ausgaben weg. Gleichzeitig entsteht mit dem eigenen Zuhause ein bleibender Sachwert.
Was sich bei den Zulagen ändert
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Höhe der Zulagen. Die bisherige Grundzulage von 175 Euro wird durch eine beitragsabhängige Förderung ersetzt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, also maximal 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu insgesamt 1.800 Euro jährlich kommen 25 Cent je Euro hinzu. Damit sind künftig bis zu 540 Euro Grundförderung pro Jahr möglich.
Familien profitieren künftig von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bleibt ebenso erhalten wie mögliche steuerliche Vorteile über den Sonderausgabenabzug.
Wer die Förderung für Wohneigentum nutzen möchte, kann mit der neuen Eigenheimrente auf unterschiedliche Ziele hinarbeiten. Das geförderte Kapital lässt sich für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie ebenso einsetzen wie für die Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens. Auch energetische Sanierungen und Maßnahmen zum barrierefreien Umbau können berücksichtigt werden. Ab 2028 will die Bundesregierung die entsprechenden Regelungen noch einmal vereinfachen.
Wie sich Eigenkapital fürs Eigenheim aufbauen lässt
Eine Möglichkeit, die neue Eigenheimrente zu nutzen, bietet Wüstenrot, exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk fürs Bausparen. Mit einem geförderten Bausparvertrag lässt sich Schritt für Schritt Eigenkapital für die eigenen vier Wände aufbauen. Gleichzeitig können sich Sparer bereits frühzeitig die Konditionen für ein späteres Bauspardarlehen sichern. Das schafft Planungssicherheit, wenn der Immobilienkauf oder ein größeres Vorhaben erst einige Jahre später ansteht. Die Eigenheimrente lässt sich zudem weiterhin mit weiteren Fördermöglichkeiten wie einer Wohnungsbauprämie, vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage kombinieren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die Förderungen miteinander kombiniert werden können.
Auch wer bereits einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag besitzt, kann von der Reform profitieren und in die neue Eigenheimrente wechseln. Und Interessierte müssen nicht zwingend bis 2027 warten: Ein heute abgeschlossener förderfähiger Vertrag kann zunächst die aktuell geltenden Fördermöglichkeiten nutzen und später auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
So lassen sich Mitgliedsvorteile nutzen
Wüstenrot hilft seit vielen Jahren mit seinen Wohnsparen-Angeboten dbb-Mitgliedern und ihren Angehörigen dabei, Kapital für die Erfüllung ihrer Wohnträume zu bilden und gleichzeitig alle Fördermittel zu nutzen. Als exklusiver Mitgliedsvorteil werden nur 50 Prozent der Abschlussgebühr in Rechnung gestellt. Das gilt dann ebenfalls bei der Entscheidung für die Eigenheimrente. Wer wissen möchte, ob die Eigenheimrente zur persönlichen Lebens- und Finanzplanung passt, kann sich bereits jetzt individuell beraten lassen.
Angebote einholen
Die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerks steht montags bis freitags von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030 / 4081 6444 begleitend zur Seite, erstellt individuelle Angebote und vermittelt auf Wunsch Berater vor Ort.
Text: dbb vorsorgewerk