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AnzeigeWer in den Beamtenstatus wechselt, muss auch seine Krankenversicherung neu organisieren. Das dbb vorsorgewerk erklärt, worauf es ankommt. Foto: Unsplash
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Wer sich privat krankenversichert, trifft meist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist es, sich vorab gut zu informieren.
Eine Verbeamtung – auch auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – bringt in Hinblick auf die Krankenversicherung viel Neues mit sich. Denn Anwärter*innen beziehungsweise Beamt*innen erhalten eine besondere Absicherung im Krankheitsfall, die sogenannte Beihilfe. Konkret bedeutet das: Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Wie hoch die Beihilfe ist, richtet sich unter anderem nach Dienstherr und Familienstand.
Ein Beispiel: Beim Bund beträgt der Beihilfe-Anteil für aktive Beamt*innen 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Beihilfeberechtigte Ehepartner*innen erhalten 70 Prozent, die Kinder 80 Prozent. Die Beihilfe umfasst Arztbesuche, Medikamente und vieles mehr. Beihilfefähige Leistungen werden bei Inanspruchnahme zu diesen Prozentsätzen übernommen. Die Abdeckung des Restanteils erfolgt – sofern keine freiwillige gesetzliche Versicherung gewählt wurde – durch eine ergänzende private Krankenversicherung.
Von langjähriger Erfahrung profitieren
Mit der Beihilfe konforme private Krankenversicherungen sind kein Massengeschäft. Deshalb ist es nicht ratsam, sich bei Recherche und Vergleich auf die gängigen Onlineportale zu verlassen, mahnt das dbb vorsorgewerk. Besser sei es, auf langjährige Erfahrung und Verständnis für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu setzen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung etwa, Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk, ist seit ihrer Gründung auf Beamt*innen sowie deren Familienangehörige spezialisiert und bietet auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte PKV-Tarife.
Ihren Tarif „Vision B“ beschreibt die DBV als „Rundum-Sorglos-Paket für die Gesundheit“. „Vision B“ umfasst ambulante Leistungen bei Fachärzten, dazu Heilpraktiker und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Dienstunfälle, Berufskrankheiten und Sportunfälle sind mitversichert. Bei vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus beinhaltet der Tarif einen Zuschuss zur häuslichen Krankenpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Zu den zahnärztlichen Leistungen gehören Zahnbehandlungen, Zahnersatz, wie etwa Kronen und Implantate sowie Kieferorthopädie.
Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die DBV bietet dafür den „Tarif PVB“ an.
Lücken in der Versorgung schließen
Mit Beihilfe und einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung sind Beamt*innen gut abgesichert. Trotzdem kann es sein, dass die Beihilfe nicht alle Leistungen in vollem Umfang oder auch gar nicht bezuschusst. Dadurch entstehen Eigenanteile, die Betroffene selbst bezahlen müssen. Bei der DBV lässt sich diese Lücke mit Beihilfeergänzungstarifen schließen – zu einem geringen zusätzlichen Beitrag.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Betragen die Kosten für eine neue Brille 300 Euro, kämen von der Beihilfe 31 Euro und der PKV 150 Euro. Die Lücke von 119 Euro würde der Beihilfeergänzungstarif schließen. Übrigens: Wer eine bestimmte Zeit lang keine PKV-Leistungen in Anspruch nimmt, erhält eine Beitragsrückerstattung. Es kann sich also lohnen, kleine Rechnungsbeträge selbst zu übernehmen.
Noch Fragen? Weitere Informationen gibt bei der Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerks unter Telefon 030/ 4081 6444 (montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr) oder per E-Mail an vorsorgewerk@dbb.de