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Ein pauschales Neutralitätsgebot gibt es nicht, aber klare Regeln für die Gestaltung des Politikunterrichts: Maßstab ist der Beutelsbacher Konsens. Foto: Adobe Stock
Beutelsbacher Konsens Müssen Lehrer*innen politisch neutral sein?
Fast jede fünfte Lehrkraft fühlt sich im eigenen Handeln durch ein vermeintliches Neutralitätsgebot verunsichert. Dabei gibt es klare Regeln.
Stendal, im März 2025, ein Lehrer äußert sich kritisch über die AfD, wenige Wochen später bekommt er Post vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt. Der Vorwurf: Verletzung der Neutralitätspflicht. Eine Abmahnung soll folgen, der Lehrer widerspricht; er habe nichts falsch gemacht. Der Fall hat in den Medien bundesweit viel Aufmerksamkeit erhalten und liegt inzwischen beim Arbeitsgericht in Magdeburg.
Doch auch andere Entwicklungen verursachen Unsicherheit in den Schulen. AfD-Abgeordnete stellen immer wieder parlamentarische Anfragen zur vermeintlichen Neutralitätspflicht von Lehrkräften, etwa im Zusammenhang mit Aufrufen zur Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus, wie die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet. Und in mehreren Bundesländern gab und gibt es Portale, in denen Schüler*innen und Eltern Lehrkräfte melden können, die sich nach dem eigenen Verständnis nicht neutral verhalten.
„Allein die Existenz solcher Portale ist ein großes Problem, denn sie haben einen Einschüchterungseffekt“, sagt Eva Maria Strittmatter. „Die Einschüchterung kann dazu führen, dass sich Lehrkräfte zurückhalten, wo sie eigentlich einschreiten müssten.“
Strittmatter ist Lehrerin und Bundessprecherin der Jugendorganisation des Verbandes Bildung und Erziehung (Junger VBE). Viele junge Lehrkräfte wissen nicht, wie sie sich angesichts der Situation verhalten sollen, mahnt sie. Das aktuelle Deutsche Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung stützt diese Einschätzung. Aus einer repräsentativen Umfrage geht hervor: 15 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer stimmen der These „eher zu“, dass sie sich in ihrem Handeln durch ein vermeintliches Neutralitätsgebot verunsichert fühlen. Drei Prozent stimmen der These „voll und ganz“ zu – somit sehen 18 Prozent der Lehrkräfte, also fast jede fünfte, Klärungsbedarf.
Als Lehrkraft muss ich bei extremistischen oder rassistischen Aussagen widersprechen.
Eva Maria Strittmatter
Werteneutralität nein, Parteineutralität ja
„Das Neutralitätsgebot ist ein Mythos“, stellt Strittmatter klar. Der Grund: Verbeamtete Lehrkräfte schwören einen Eid auf die Verfassung. Sie müssen sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, heißt es im Beamtenstatusgesetz (§ 33 BeamtStG). Entsprechend dürfen sich Beamt*innen mit Blick auf die Werte des Grundgesetzes nicht neutral verhalten. Sie sind zwar laut Beamtenstatusgesetz angehalten, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen – „„aber das schließt nicht aus, dass ich Haltung zeige. Als Lehrkraft muss ich bei extremistischen oder rassistischen Aussagen widersprechen“, betont die Gewerkschafterin.
Das gilt ebenso für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis – für sie bilden der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (§ 3 TV-L) sowie die Landesschulgesetze den rechtlichen Rahmen.
Aber was folgt daraus konkret für den Unterricht?
Bundesweit hat sich der sogenannte Beutelsbacher Konsens als Maßstab für den Politikunterricht etabliert. Er geht auf ein Treffen von Politikdidaktiker*innen zurück, das 1976 im schwäbischen Beutelsbach stattfand. Diskutiert wurde die Frage, wie der Unterricht auszusehen hat, wenn einem öffentlichen Bildungsauftrag folgt. 2009 hat die Kultusministerkonferenz den Beutelsbacher Konsens in ihre Leitlinie zur Demokratiebildung aufgenommen. Seit Januar 2026 ist er auch im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert (§ 4 SchulG M-V). In den anderen Bundesländern ist das bislang nicht der Fall – dennoch gilt er als didaktischer Standard.
Was der Beutelsbacher Konsens besagt
Die Beteiligten des Treffens einigten sich auf den folgenden Minimalkonsens:
- Es ist verboten, Schüler*innen im Sinne einer Meinung zu indoktrinieren (Überwältigungsverbot).
- Was in Politik und Wissenschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen (Kontroversitätsgebot).
- Schüler*innen müssen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und ihre eigene Interessenslage zu analysieren.
Wie sich diese Prinzipien im Unterricht verwirklichen lassen, erklärt Eva Maria Strittmatter an einem Beispiel. Angenommen, eine Gemeinde diskutiert über den Bau eines Schutzstreifens für Radfahrende. „Im Sinne des Überwältigungsverbots darf ich den Schüler*innen nicht vorschreiben, was sie zu denken haben“, sagt die Gewerkschafterin. „Und im Sinne des Kontroversitätsgebots müsste ich alle gängigen Positionen im Unterricht abbilden, die Mitglieder des Gemeinderats vertreten.“
Denkbar wären in diesem Fall folgende Positionen:
- „Ja, super, ich bin für den Fahrradstreifen. Das erhöht die Sicherheit!“
- „Nein, dafür müssen wir kein Geld ausgeben. Die Sicherheit würde sich auch erhöhen, wenn wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführen. Das ist billiger.“
- „Ich bin dafür, weil wir attraktive Verkehrswege für Radfahrende brauchen. So setzen wir einen Anreiz für mehr Klimaschutz.“
- „Nein, das ist keine gute Idee. Viele Menschen sind doch aufs Auto angewiesen, auf Bus und Bahn ist kein Verlass.“
- „Radfahrer passen nie auf und sind selbst schuld. Und jetzt soll man den Autofahrern das Leben schwerer machen? Bullshit!“
Mit Blick auf das letztgenannte Argument sieht es Strittmatter als Aufgabe von Lehrkräften, moderierend einzugreifen: „Ich muss klarstellen, dass hier eine Gruppe von Menschen pauschal diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt wird“, sagt sie. „Das widerspricht den demokratischen Spielregeln“ – alle anderen Argumente sollen die Schülerinnen und Schüler kontrovers diskutieren und abwägen, damit einhergehende Probleme analysieren und so zu einem eigenen Urteil kommen. „Es geht darum, demokratische Mündigkeit zu vermitteln.“
Wie die Gewerkschafterin reagieren würde, wenn die Jugendlichen sie fragen, wie sie zu dem Thema steht? „Meine eigene Meinung kann ich sagen. Voraussetzung ist, dass ich sie als solche kennzeichne und die gesamte Meinungsvielfalt gleichberechtigt im Unterricht abbilde.“
Extremismus in den sozialen Medien
Doch das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung beschränkt sich nicht nur auf den Politikunterricht. Schülerinnen und Schüler sprechen auch in den anderen Fächern und auf dem Schulhof über das, was sie vor allem über die sozialen Medien mitbekommen – und dabei handelt es sich oft genug um diskriminierende extremistische, antisemitische oder islamistische Inhalte, so die Wahrnehmung des Jungen VBE. Strittmatter: „Viele Jugendliche geben ungefiltert wieder, was sie gelesen oder gesehen haben. Auch das müssen wir einfangen.“
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Insgesamt führt die Debatte über das vermeintliche Neutralitätsgebot dazu, dass sich die Kolleginnen und Kollegen stärker mit dem Thema befassen. „Und das ist, wenn man so will, trotz allem eine gute Entwicklung“, resümiert die Gewerkschafterin.
Text: cdi