• Foto zum Thema "Besoldungstabellen im öffentlichen Dienst": Zu sehen ist eine Grafik, die eine Besoldungstabelle darstellt. Drumherum befinden sich drei Figuren.
    Die meisten Beamtinnen und Beamten werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Foto: Colourbox/wer

Kurz erklärt Besoldungstabellen im öffentlichen Dienst – so liest du sie richtig

Bund und Länder haben jeweils eigene Besoldungstabellen für den öffentlichen Dienst. Vieles ähnelt sich, doch es gibt auch Unterschiede.

Egal, ob Finanzamt, Justizvollzug oder Zoll: Was sie verdienen, können Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst in Besoldungstabellen nachlesen.

Wie finde ich die richtige Besoldungstabelle?

Wer ist dein Dienstherr? Das ist die entscheidende Frage. Denn in Bund und Ländern gelten jeweils eigene Besoldungsgesetze, die der Bundestag beziehungsweise die zuständigen Landtage verabschieden. Diese regeln die Besoldung.

Zum Beispiel gilt für Beamtinnen und Beamte in den Kommunen, an den Schulen und im Justizvollzug die Besoldungstabelle des Bundeslandes, in dem sie ihren Dienst verrichten. Für Beamtinnen und Beamte beim Zoll, in Bundesbehörden und bei der Bundespolizei gilt die Besoldungstabelle des Bundes.

Aktuelle Besoldungstabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.

Welche Besoldungsordnungen gibt es?

Bund und Länder haben verschiedene Besoldungsordnungen. Diese regeln das Grundeinkommen von Beamtinnen und Beamten. In den Besoldungstabellen können dir die nachfolgenden Besoldungsordnungen begegnen.

Besoldungsordnung A. Dieser ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten zugeordnet – zum Beispiel Beamtinnen und Beamte bei der Polizei, im Justizvollzug, im Standesamt, in der Verwaltung und in Schulen.

Besoldungsordnung B. Diese Besoldungsordnung ist Spitzbeamt*innen vorbehalten. Dazu gehören unter anderem Ministerialräte, Polizeipräsidenten und Staatssekretärinnen.

Besoldungsordnung W. Das „W“ steht für Wissenschaft. Innerhalb der Besoldungsordnung gibt es drei Gruppen: W1, W2, W3. Eine W-Besoldung erhalten verbeamtete Hochschulprofessor*innen.

Besoldungsordnung C. Dies ist die Vorgängerin der Besoldungsordnung W, die 2002 in Kraft getreten ist. Professor*innen, die vor der Reform im Dienst waren, können bis zur Pensionierung in der Besoldungsordnung C verbleiben. Neuverbeamtungen erfolgen in der Besoldungsordnung W.

Besoldungsordnung R. Diese regelt die Bezahlung für Richter*innen und Staatsanwält*innen. 

Für jede Besoldungsordnung gelten jeweils eigene Besoldungstabellen.

Wie ist eine Besoldungstabelle aufgebaut?

In der Spalte ganz links findest du die Besoldungsgruppen innerhalb der Besoldungsordnung. Beispiel: Die Besoldungsordnung A für Beamtinnen und Beamte in Bayern umfasst 14 Besoldungsgruppen (A 3 bis A 16).

Deine Besoldungsgruppe ist in deiner Ernennungsurkunde vermerkt.

In den nachfolgenden Spalten findest du die Erfahrungsstufen und die Stufenlaufzeit – also die Angabe, wann der Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe erfolgt. Je länger jemand im Dienst ist, desto höher die Erfahrungsstufe und entsprechend höher die Besoldung. Im bayerischen Fall gibt es in der Besoldungsordnung A aktuell die Erfahrungsstufen zwei bis elf. 

Grundsätzlich unterscheidet sich die Anzahl der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bei Bund und Ländern.

In der Besoldungsordnung B gibt es keine Erfahrungsstufen, sondern ausschließlich Festbeträge.

Was muss ich noch über die Bezahlung wissen?

Weitere Informationen zur Bezahlung findest du in den Besoldungsmitteilungen – das ist die Gehaltsabrechnung für Beamtinnen und Beamte.

Anwärterbezüge. Die Bezahlung richtet sich nach dem Einstiegsamt, in das eine Anwärterin oder ein Anwärter nach abgeschlossener Ausbildung startet. Beispiel: Eine Polizistin erhält nach dem Vorbereitungsdienst eine A7-Besoldung. Die Höhe ihres Anwärterbezugs entspricht dem Betrag, der für das Einstiegsamt A7 vorgesehen ist.

Familienzuschlag der Stufe 1 (auch Verheiratetenzuschlag genannt). Diesen bekommen grundsätzlich alle, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Auch geschiedene Ehepartner*innen und Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen den Familienzuschlag erhalten. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, ist der Verheiratetenzuschlag bereits in das Grundgehalt eingebaut. Der Kinderzuschlag (Familienzuschlag der Stufe 2 ff.) ist Teil des Familienzuschlags. Für die Höhe ist die Anzahl der Kinder maßgeblich. Einige Bundesländer zahlen ihren Beamtinnen und Beamten einen Familienzuschlag, der sich an den (allgemeinen) Mietenstufen/Ortsklassen orientiert. Je höher die Mietenstufe, desto höher der Familienzuschlag. Beispiel: Weil das Leben in München im Vergleich sehr teuer ist, befindet sich die bayerische Landeshauptstadt in der höchsten Mietenstufe VII.

Jahressonderzahlung. Für die Auszahlung haben sich in Bund und Ländern verschiedene Modi etabliert: Sie kann zum Jahresende erfolgen, in der Regel im November. Das ist zum Beispiel in Bayern, Berlin und Bremen der Fall. In anderen Bundesländern hingegen – und auch beim Bund – ist die Jahressonderzahlung bereits in die monatlichen Bezüge integriert. Sie ist in diesen Fällen an die linearen Besoldungserhöhungen gekoppelt. Heißt: Wenn das zuständige Parlament eine Besoldungserhöhung beschließt, erhöht sich auch die Jahressonderzahlung.

Mehr entdecken: Jahressonderzahlungen im öffentlichen Dienst - wer bekommt was?

Mehrarbeitsvergütung. Diese erhalten Beamtinnen und Beamten, wenn sie Überstunden leisten. Die Höhe der Vergütung pro Stunde ergibt sich aus der Besoldungsgruppe.

Zulagen. Der Dienstherr zahlt unter anderem Zulagen für Beamtinnen und Beamte, mit deren Ämtern eine besondere Verantwortung oder Belastung einhergehen – etwa bei der Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug. Dabei handelt es sich um die Amtszulage. Weiterhin gibt es Erschwerniszulagen, zum Beispiel für den Dienst an Sonn- und Feiertagen.