• 16.03.2023, Jahr > 2023, Veranstaltung > Demonstration, EKR Bund, Einkommensrunde 2023, Ort > Europa > Deutschland > Baden-Württemberg > Freiburg
    Worum es geht, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in magentafarbenen Westen demonstrieren? Im FAQ zur Einkommensrunde gibt's Antworten auf offene Fragen. Foto: KIM LAUBNER FOTOGRAFIE & FINE ART PRINTS

Einkommensrunde der Länder 2023

Zwölf Dinge, die Du über die Tarifverhandlungen wissen musst

Sockelbetrag, systemgerecht und „TdL“: Fremdwörter und Kürzel erschweren die Orientierung in der Einkommensrunde. #staatklar hat mit den Expert*innen des dbb Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

1. Wie lauten die Forderungen der Gewerkschaften?

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich steigen.
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
  • Auszubildende und dual Studierende sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in Vollzeit unbefristet übernommen werden.

2. Um welche Tarifverträge geht es in der Einkommensrunde der Länder 2023?

Die Tarifparteien verhandeln über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser umfasst eine allgemeine Entgelttabelle, außerdem Entgelttabellen für Beschäftigte im Pflegedienst (Kr-Tabelle) und im Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle). Für die Auszubildenden der Länder gibt es einen eigenen Tarifvertrag (TVA-L).

Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag (TV-H). Dieser ist nicht Gegenstand der Verhandlungen.

Ebenfalls nicht Gegenstand der Verhandlungen sind die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) und der Kommunen (TVöD-VKA). Diese umfassen Tabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) und Pflegedienst (P-Tabelle). Eigene Tarifverträge, die ebenfalls im Rahmen der Einkommensrunde TVöD verhandelt werden, gibt es unter anderem für die Auszubildenden des Bundes und der Kommunen (TVAöD) sowie für die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der Versorgungsbetriebe (TV-V).

3. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von den Tarifverhandlungen betroffen?

Insgesamt sind die Tarifverhandlungen für etwa 3,5 Millionen Menschen von Bedeutung: Direkt betroffen sind die Entgelte von circa 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten in 15 Bundesländern – indirekt die Besoldungen von circa 1,4 Millionen Beamt*innen der Länder und Kommunen, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll. Übertragen werden soll das Ergebnis auch auf rund eine Million Versorgungsempfänger*innen.

Warum Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen indirekt betroffen sind? Die Übertragung ist nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen. Diese müssen die einzelnen Landesparlamente per Gesetz beschließen.

4. Wer verhandelt?

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertreten die Arbeitnehmerseite. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertritt die Arbeitgeberseite.

5. Wann wird verhandelt?

Aktuell sind drei Verhandlungsrunden vorgesehen: Die erste findet am Donnerstag, 26. Oktober, statt. Die zweite von Donnerstag, 2. November, bis Freitag, 3. November – und die dritte von Donnerstag, 7. Dezember, bis einschließlich Samstag, 9. Dezember.

6. Was passiert, wenn keine Einigung erfolgt?

Für die Tarifrunde der Länder gibt es keine Schlichtungsvereinbarung. Wenn sich die Tarifparteien nicht innerhalb der vorgesehenen Verhandlungsrunden einigen, kommt es zum Arbeitskampf und es müssen weitere Verhandlungstermine folgen, um eine Einigung herbeizuführen.

7. Was sind mögliche Verhandlungsergebnisse?

  • Eine lineare Erhöhung ist eine prozentuale Erhöhung des Entgelts, deren Umsetzung in der Regel gestaffelt erfolgt. Die Zeitpunkte der Erhöhungen sind im Tarifvertrag festgelegt.
  • Ein Sockelbetrag bewirkt, dass niedrige Entgeltgruppen stärker profitieren. Statt einer prozentualen Erhöhung vereinbaren die Tarifparteien einen bestimmten Betrag, um den das Entgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird.
  • Mindestbeträge sind eine weitere Option, um für niedrige Entgeltgruppen bessere Abschlüsse zu erreichen. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen nicht unbedingt spürbar mehr Geld. Ein vereinbarter Mindestbetrag hat Priorität gegenüber einer vereinbarten linearen Erhöhung.
  • Mit Leermonaten ist der Zeitraum gemeint, in dem keine Entgelterhöhung erfolgt, obwohl der Tarifvertrag bereits ausgelaufen ist. Um Kosten zu sparen, hat die Arbeitgeberseite großes Interesse daran, dass zwischen dem Auslaufen des Tarifvertrags und der ersten anteiligen Entgelterhöhung möglichst viel Zeit verstreicht.
  • Der Inflationsausgleich ist ein Novum der Einkommensrunde Bund und Kommunen 2023. Die Gewerkschaften haben ihn nicht explizit gefordert, weil er nicht tabellenwirksam ist, wollten das Angebot allerdings nicht ausschlagen. Für die Arbeitgeberseite ist der Inflationsausgleich attraktiv – denn es gilt: Brutto ist gleich netto, entsprechend sind keine Sozialabgaben fällig.
  • Für jeden Tarifvertrag vereinbaren die Tarifparteien eine Laufzeit – also einen Zeitraum, in dem der Vertrag gültig ist. Während der Laufzeit besteht Friedenspflicht, Streiks sind nicht erlaubt.
  • Gegenstand der Tarifverhandlungen sind auch Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden. Die Gewerkschaften setzen sich seit Jahren für eine unbefristete Übernahme ein – die Arbeitgeberseite hat sich bislang lediglich auf eine befristete Übernahme eingelassen.

8. Warum ist Hessen kein Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder?

Hessen ist 2004 auf der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, um günstigere Abschlüsse zu erreichen.

Der aktuelle Tarifvertrag für Hessen gilt noch bis einschließlich 31. Januar 2024. Die Tarifverhandlungen für einen neuen Tarifvertrag beginnen voraussichtlich im Februar 2024.

9. Warum hat Berlin aktuell kein Stimmrecht in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder?

Berlin ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), allerdings ohne Stimmrecht. Hintergrund ist der Streit um die sogenannte Hauptstadtzulage. Weil viele Tarifbeschäftigte der Landesverwaltung in die Bundesverwaltung wechseln, die für vergleichbare Tätigkeiten besser zahlt, hat der Berliner Senat 2020 die Zahlung einer Hauptstadtzulage beschlossen. Diese beträgt aktuell 150 Euro brutto.

Die TdL missbilligt die Entscheidung des Senats und fordert, die Zahlung an die Tarifbeschäftigten einzustellen. Der Grund: Sie widerspricht der Satzung. Die TdL sieht durch den Alleingang Berlins das einheitliche Vorgehen der Mitglieder in Tariffragen gefährdet. Sollte Berlin die Zahlung der Hauptstadtzulage nach dem 31. Oktober 2025 – bis dahin gilt die aktuelle Befristung der Zahlung – nicht einstellen, soll der Ausschluss folgen, erklärt die TdL in einer Pressemitteilung.

Bereits im Jahr 1994 war es zum Ausschluss Berlins gekommen. Damals hatte der Senat beschlossen, die Löhne der Beschäftigten in Ostberlin auf Westniveau anzuheben. Auch darin sah die TdL einen Satzungsverstoß. 2010 wurde das Tarifrecht des Landes Berlin vertraglich an das Tarifrecht der TdL angeglichen. 2013 erfolgte die Wiederaufnahme in die TdL.

10. Welche Folgen hat es, wenn Bund und Länder unterschiedliche Tarife zahlen?

Unterschiedliche Tarife in Bund und Ländern bewirken, dass Fachkräfte dorthin wechseln, wo sie für dieselbe Tätigkeit mehr Geld bekommen. Um diesen Effekt zu unterbinden, setzt sich der dbb beamtenbund und tarifunion für eine Angleichung der Ländertarife an die Bundestarife ein. Das Credo: gleiches Geld für gleiche Arbeit.

Zwei Beispiele aus der Praxis: Die kommunalen Kliniken bezahlen nach TVöD, die Unikliniken, Justizvollzugskrankenhäuser und Einrichtungen des Maßregelvollzugs hingegen nach TV-L. Unterschiede gibt es auch bei den Zulagen.

Große Unterschiede bei der Bezahlung bestehen im Straßenbetriebsdienst: Wer bei der Autobahn GmbH des Bundes angestellt ist, profitiert von Entgelten, die zum Teil sogar höher sind als die Entgelte, die der TVöD vorsieht. Denn die Autobahn GmbH verfügt über einen eigenen Tarifvertrag. Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst der Länder hingegen müssen nicht nur ein niedrigeres Entgelt hinnehmen, sondern oft auch eine schlechtere Eingruppierung. Es gibt in Deutschland Betriebshöfe, auf denen sowohl Beschäftigte der Autobahn GmbH als auch der Länder beschäftigt sind – vor allem dort verursacht die unterschiedliche Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten Spannungen.

11. Wie groß sind die Unterschiede zwischen TVöD und TV-L?

Ab 1. März 2024 gelten die neuen Tarife des TVöD. Diese sind teils deutlich höher als die aktuellen Tarife des TV-L. Hier drei Beispiele:

  • EG 5, Stufe 3: Der neue TVöD sieht ein Entgelt von 3.245,11 Euro vor, der aktuelle TV-L 2.957,34 Euro. Differenz: 287,77 Euro
  • EG 9b, Stufe 3: Der neue TVöD sieht ein Entgelt von 3.969,97 Euro vor, der aktuelle TV-L 3.520,54 Euro. Differenz: 449,43 Euro.
  • EG 13, Stufe 3: Der neue TVöD sieht ein Entgelt von 5.392,57 Euro vor, der aktuelle TV-L 4.748,54 Euro. Differenz: 644,03 Euro

Es handelt sich um Brutto-Entgelte.

12. Wie wird das Tarifergebnis auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen?

Wenn die Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten mehr Geld vereinbaren, erhöht sich in der Regel auch die Besoldung der Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen. Dabei sind die prozentualen Erhöhungen zentral. Allerdings ist die Übertragung kein Automatismus. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen jeweils entsprechende Gesetze erlassen, in den meisten Fällen ist von „Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzen“ die Rede. Diese definieren genau, wer zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe mehr Geld bekommt. Das Tarifergebnis der Einkommensrunde für Bund und Kommunen wird nur auf die Bundesbeamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Für die Landes- und Kommunalbeamt*innen und entsprechenden Versorgungsempfänger*innen erfolgt dies hingegen auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder.

Übertragen wird nur, was rechtlich zulässig und möglich ist – dies nennt man systemgerecht. Denn nicht alle Vereinbarungen lassen sich vom Tarifrecht direkt ins Beamtenrecht übertragen, die zwei Systeme sind völlig unterschiedlich. Problematisch sind unter anderem Sockelbeträge, da es im Beamtenrecht ein sogenanntes Abstandsgebot gibt. Das bedeutet, dass zwischen den Besoldungsgruppen ein bestimmter Abstand bestehen muss. Die Besoldungsgruppen spiegeln nämlich den Leistungsgrundsatz wider, den es einzuhalten gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese in Linearanpassungen umzurechnen und damit systemgerecht auf das Beamtenrecht zu übertragen. Damit würde auch dieser Teil der Vereinbarung des Tarifvertrags für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wirksam. Im Idealfall erfolgt die sogenannte systemgerechte Übertragung zeitgleich – heißt: Wenn die Tarifbeschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld bekommen, soll dies auch für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.

Text: Christoph Dierking