Sicherer Start in den Beruf
Optimal abgesichert in die Karriere starten
Den Berufseinstieg begleiten häufig Angst und Bauchschmerzen vor der Zukunft. Wer sich richtig schützt, kann vielen potenziellen Risiken aus dem Weg gehen.
Der Berufsanfang ist ein neuer Lebensabschnitt. Dazu gehören neue Herausforderungen und mehr Verantwortung. Besonders Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger müssen sich mit Themen auseinandersetzen, die vorher meistens von den Eltern mitgedacht wurden. Was passiert, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe? Wer schützt mich vor einer Dienstunfähigkeit? Bin ich genügend abgesichert für die Zukunft? Da sich der Absicherungsbedarf auch mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit ändert, sollten vom Berufsstart an wohlüberlegt die jeweils passenden Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Bei Krankheit zum Beispiel trägt im Beamtenbereich der Dienstgebende die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten. Für die andere Hälfte lohnt sich eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist Kooperationspartner des dbb vorsorgewerks und bietet hier passgenaue Ausbildungskonditionen. Auch ein Unfall kann die Laufbahn in den ersten Dienstjahren beenden. Das können Unfälle im Dienst oder bei Dienstreisen sein, aber auch in der Freizeit zum Beispiel beim Sport. Mit einer privaten Unfallversicherung können alle Unfälle abgesichert und negative finanzielle Folgen verhindert werden. Mitglieder des dbb und ihre Angehörigen profitieren zusätzlich von 23 Prozent Beitragsnachlass. Große Angst für Berufseinsteiger ist unter anderem der mögliche Verlust der Arbeitsstelle. Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls kann Anlass für eine Entlassung sein. Die DBV Dienstanfänger-Police bietet auch hiergegen eine Absicherung. So behält man ein gesichertes Einkommen und kombiniert diese mit einer günstigen privaten Altersvorsorge. Auch für Azubis und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst lohnt sich eine Berufsunfähigkeits-Police besonders, denn der gesetzliche Rentenanspruch gilt erst nach fünf Jahren Beschäftigungszeit. Zu einer kompletten Absicherung gehört jedoch nicht nur der Schutz vor Außeneinwirkung, sondern auch vor selbstverschuldeten Schäden an anderen Personen oder Sachgegenständen. Das kann teuer werden, wenn aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Davor schützt eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtpolice. Sie trägt die Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Hier gibt es mehr Infos zu allen attraktiven Versicherungsangeboten des dbb vorsorgewerk.